Der Kirchenbeitrag ist in Oesterreich als Sonderausgabe bis zu EUR 600 pro Jahr steuerlich absetzbar. Dieser Rechner zeigt Ihnen die tatsaechliche Nettobelastung nach Beruecksichtigung der Steuerersparnis auf Basis Ihres Grenzsteuersatzes 2025.
Nettobelastung Kirchenbeitrag
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Kirchenbeitrag
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Abzugsfaehiger Betrag (max EUR 600)
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Steuerersparnis
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Ihre Aufschlüsselung
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Kirchenbeitrag als Sonderausgabe: gesetzliche Grundlage 2025
Gemaess Paragraf 18 EStG koennen Beitraege an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Hoechstbetrag liegt bei EUR 600 pro Kalenderjahr. Beitraege ueber diesen Betrag werden steuerlich nicht anerkannt. Der Abzug gilt sowohl fuer Beitraege an inlaendische als auch an EU-weit anerkannte Religionsgemeinschaften.
Wie der Grenzsteuersatz die Steuerersparnis bestimmt
Die tatsaechliche Steuerersparnis haengt vom persoenlichen Grenzsteuersatz ab. Wer ein zu versteuerndes Einkommen zwischen EUR 35.836 und EUR 69.166 hat, liegt im 40-Prozent-Tarif. Bei EUR 400 abzugsfaehigem Kirchenbeitrag ergibt das eine Steuerersparnis von EUR 160. Je hoeher das Einkommen, desto groesser der Steuervorteil, da hoehere Tarife gelten.
Empfohlene Kirchenbeitragssaetze nach Konfession
Die Katolische Kirche und die Evangelische Kirche empfehlen einen Beitrag von ca. 1,1 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber EUR 50 pro Jahr. Die konkrete Hoehe variiert je nach Dioezese. Da der steuerliche Abzug auf EUR 600 begrenzt ist, lohnt es sich, den Beitrag gezielt in diesem Rahmen zu planen, um den maximalen Steuervorteil auszuschoepfen.
Nettobelastung optimieren: Kirchenbeitrag und Steuerplanung
Wer den Kirchenbeitrag bis zum Hoechstbetrag von EUR 600 ausschoepft, maximiert den Steuervorteil. In Kombination mit anderen Sonderausgaben wie Spenden oder Steuerberatungskosten laesst sich das zu versteuernde Einkommen weiter senken. Die Angabe erfolgt in der Jahressteuererklarung. In vielen Faellen uebermitteln Kirchen die Daten automatisch an das Finanzamt per ELSTER-Schnittstelle.