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Eigenheim-Foerderung-Rechner Oesterreich 2025

Berechnen Sie die Wohnbaufoerderung 2025 fuer Ihr Eigenheim in Oesterreich. Bundeslaender-Foerderungen, Wohnbaudarlehen und Neubaubonus.

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Die Wohnbaufoerderung ist das wichtigste Instrument fuer Eigenheimkaeufer in Oesterreich. Jedes Bundesland betreibt ein eigenes Programm mit einkommensabhaengigen Darlehen zu subventionierten Zinsen. Dieser Rechner liefert einen Orientierungswert fuer Ihr Bundesland.

Orientierungswert. Die tatsaechliche Foerderung haengt von weiteren Faktoren ab. Antrag beim jeweiligen Bundesland stellen.

Moegliche Wohnbaufoerderung (EUR)

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Max. Foerderungsbetrag

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Zinsvorteil ueber 20 Jahre

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Einkommensgrenze

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Kaufpreis

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Ihre Aufschlüsselung

Aktualisiert sich live
PositionBetrag

Wie funktioniert die Wohnbaufoerderung in Oesterreich?

Die Wohnbaufoerderung ist Ländersache. Jedes der neun Bundeslaender betreibt ein eigenes Programm, das Eigenheimkaeufer und Wohnungseigentuemer mit einkommensabhaengigen Darlehen zu subventionierten Zinsen unterstuetzt. Statt des marktublicherweise ueblichen Zinssatzes von 3 bis 4 Prozent zahlen gefoerderte Kreditnehmer typischerweise 0 bis 1 Prozent. Das Darlehen wird ueber 20 bis 30 Jahre rueckgezahlt. Der wirtschaftliche Vorteil ist der kumulierte Zinsvorteil gegenueber einem Marktdarlehen, der bei voller Foerderungssumme mehrere Tausend Euro betraegt.

Einkommensgrenzen und Foerderungshoehe je Bundesland

Die Foerderungsobergrenze variiert stark nach Bundesland: Niederoesterreich foerdert Haeuser mit bis zu EUR 75.000, Wien Eigentumswohnungen mit bis zu EUR 60.000, Oberoesterreich und Tirol jeweils bis EUR 60.000 bzw. EUR 50.000. Burgenland als kleinstes Bundesland liegt bei EUR 35.000. Die Einkommensgrenze fuer Einzelpersonen betraegt in den meisten Laendern rund EUR 36.000 brutto jaehrlich. Fuer Ehepaare oder Lebensgemeinschaften steigt sie auf ca. EUR 42.000, fuer Familien mit Kindern auf bis zu EUR 50.000.

Berechnung des Foerderungsbetrags und Zinsvorteil

Der tatsaechliche Foerderungsbetrag ergibt sich aus dem Minimum von Foerderungsobergrenze und 25 Prozent der Kauf- oder Baukosten. Bei einem Kaufpreis von EUR 350.000 und einem Maximum von EUR 60.000 in Wien waere der Foerderungsbetrag EUR 60.000, da 25 Prozent von EUR 350.000 gleich EUR 87.500 ueber dem Limit liegen. Der Zinsvorteil berechnet sich aus der Differenz zwischen Marktzins (3,5 Prozent) und gefoerdertem Zins (0,5 Prozent), multipliziert mit dem Darlehensbetrag und der Laufzeit von 20 Jahren: EUR 60.000 x 3 Prozent x 20 Jahre ergibt einen Zinsvorteil von EUR 36.000.

Antragstellung und naechste Schritte

Den Antrag auf Wohnbaufoerderung stellen Sie direkt beim zuständigen Landesfoerderungsamt: in Wien beim Wohnfonds Wien, in Niederoesterreich bei der NÖ Wohnbaufoerderung, in Oberoesterreich beim Land OO. Bereiten Sie folgende Unterlagen vor: Einkommensnachweise der letzten drei Jahre, Kaufvertrag oder Bauplan, Grundbuchauszug, Energieausweis und Hauptwohnsitzbestaetigung. Der Rechner liefert einen ersten Orientierungswert. Die endgueltige Foerderungszusage ergibt sich aus der individuellen Pruefung durch die Foerderungsstelle.

Frequently asked questions

Wie hoch ist die Wohnbaufoerderung 2025 in Wien?
In Wien betraegt die maximale Wohnbaufoerderung fuer das Eigenheim bis zu EUR 60.000 als gefoerdertes Wohnbaudarlehen. Der genaue Betrag haengt von Ihrem Jahreseinkommen, dem Kaufpreis und der Personenanzahl im Haushalt ab. Die Einkommensgrenze liegt fuer Einzelpersonen bei rund EUR 36.000 brutto jaehrlich, fuer Familien mit Kindern hoeher. Den Antrag stellen Sie beim Wohnfonds Wien.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnbaufoerderung und Neubaubonus?
Die Wohnbaufoerderung ist ein langjaehriges Landesprogramm: Sie erhalten ein zinsguenstiges Darlehen (0 bis 1 Prozent Zinsen statt Marktkonditionen von rund 3,5 Prozent). Der Neubaubonus war ein kurzfristiges Bundesprogramm aus dem Jahr 2023 mit einem Gesamtvolumen von EUR 200 Millionen und ist nicht mehr verfuegbar. Die Wohnbaufoerderung der Bundeslaender laeuft weiterhin und ist die wichtigste Foerderung fuer Eigenheimkaeufer.
Gilt die Foerderung auch fuer Eigentumswohnungen?
Ja. Die Wohnbaufoerderung gilt sowohl fuer Eigenheime (Haeuser) als auch fuer Eigentumswohnungen, sofern diese als Hauptwohnsitz genutzt werden. Reine Anlage- oder Ferienimmobilien sind ausgeschlossen. Die Obergrenzen und Bedingungen variieren je nach Bundesland. In der Steiermark und Oberoesterreich gelten teils strengere Energieeffizienz-Anforderungen fuer die volle Foerderung.
Muss ich die Wohnbaufoerderung zurueckzahlen?
Die Wohnbaufoerderung wird in der Regel als Darlehen gewaehrt, nicht als verlorener Zuschuss. Sie zahlen das Darlehen ueber 20 bis 30 Jahre zurueck, allerdings zu einem stark subventionierten Zinssatz von 0,5 bis 1 Prozent statt der ueblichen Marktkonditionen von 3 bis 4 Prozent. Der wirtschaftliche Vorteil liegt in den gesparten Zinsen ueber die gesamte Laufzeit, was bei EUR 60.000 Darlehenssumme mehrere Tausend Euro ausmachen kann.

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