Die Wohnbaufoerderung ist das wichtigste Instrument fuer Eigenheimkaeufer in Oesterreich. Jedes Bundesland betreibt ein eigenes Programm mit einkommensabhaengigen Darlehen zu subventionierten Zinsen. Dieser Rechner liefert einen Orientierungswert fuer Ihr Bundesland.
Moegliche Wohnbaufoerderung (EUR)
-
Max. Foerderungsbetrag
-
Zinsvorteil ueber 20 Jahre
-
Einkommensgrenze
-
Kaufpreis
-
Ihre Aufschlüsselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
|---|
Wie funktioniert die Wohnbaufoerderung in Oesterreich?
Die Wohnbaufoerderung ist Ländersache. Jedes der neun Bundeslaender betreibt ein eigenes Programm, das Eigenheimkaeufer und Wohnungseigentuemer mit einkommensabhaengigen Darlehen zu subventionierten Zinsen unterstuetzt. Statt des marktublicherweise ueblichen Zinssatzes von 3 bis 4 Prozent zahlen gefoerderte Kreditnehmer typischerweise 0 bis 1 Prozent. Das Darlehen wird ueber 20 bis 30 Jahre rueckgezahlt. Der wirtschaftliche Vorteil ist der kumulierte Zinsvorteil gegenueber einem Marktdarlehen, der bei voller Foerderungssumme mehrere Tausend Euro betraegt.
Einkommensgrenzen und Foerderungshoehe je Bundesland
Die Foerderungsobergrenze variiert stark nach Bundesland: Niederoesterreich foerdert Haeuser mit bis zu EUR 75.000, Wien Eigentumswohnungen mit bis zu EUR 60.000, Oberoesterreich und Tirol jeweils bis EUR 60.000 bzw. EUR 50.000. Burgenland als kleinstes Bundesland liegt bei EUR 35.000. Die Einkommensgrenze fuer Einzelpersonen betraegt in den meisten Laendern rund EUR 36.000 brutto jaehrlich. Fuer Ehepaare oder Lebensgemeinschaften steigt sie auf ca. EUR 42.000, fuer Familien mit Kindern auf bis zu EUR 50.000.
Berechnung des Foerderungsbetrags und Zinsvorteil
Der tatsaechliche Foerderungsbetrag ergibt sich aus dem Minimum von Foerderungsobergrenze und 25 Prozent der Kauf- oder Baukosten. Bei einem Kaufpreis von EUR 350.000 und einem Maximum von EUR 60.000 in Wien waere der Foerderungsbetrag EUR 60.000, da 25 Prozent von EUR 350.000 gleich EUR 87.500 ueber dem Limit liegen. Der Zinsvorteil berechnet sich aus der Differenz zwischen Marktzins (3,5 Prozent) und gefoerdertem Zins (0,5 Prozent), multipliziert mit dem Darlehensbetrag und der Laufzeit von 20 Jahren: EUR 60.000 x 3 Prozent x 20 Jahre ergibt einen Zinsvorteil von EUR 36.000.
Antragstellung und naechste Schritte
Den Antrag auf Wohnbaufoerderung stellen Sie direkt beim zuständigen Landesfoerderungsamt: in Wien beim Wohnfonds Wien, in Niederoesterreich bei der NÖ Wohnbaufoerderung, in Oberoesterreich beim Land OO. Bereiten Sie folgende Unterlagen vor: Einkommensnachweise der letzten drei Jahre, Kaufvertrag oder Bauplan, Grundbuchauszug, Energieausweis und Hauptwohnsitzbestaetigung. Der Rechner liefert einen ersten Orientierungswert. Die endgueltige Foerderungszusage ergibt sich aus der individuellen Pruefung durch die Foerderungsstelle.