Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen ein. Der Rechner teilt es nach der 50-30-20-Regel auf Bedürfnisse, Wünsche und Sparen auf.
Nettoeinkommen
—
Bedürfnisse (50 %)
—
Wünsche (30 %)
—
Sparen (20 %)
—
Ihre Aufschlüsselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
|---|
Die 50-30-20-Regel einfach erklärt
Die 50-30-20-Regel teilt das Nettoeinkommen in drei klare Kategorien. 50 Prozent gehen in Bedürfnisse: Miete, Lebensmittel, Strom, Internet, Versicherungen und Fahrtkosten zur Arbeit. 30 Prozent gehen in Wünsche: Freizeitaktivitäten, Restaurantbesuche, Urlaub, Streaming-Abos und alles, worauf man im Notfall verzichten könnte. Die restlichen 20 Prozent fliessen in Sparen oder Schuldenabbau. Diese Aufteilung gibt einen Orientierungsrahmen, ohne jede einzelne Ausgabe zu erfassen. Wer nur grob den Überblick behalten will, findet hier einen einfachen Einstieg ins Budgetieren.
Rechenbeispiel: 2.500 Euro Nettoeinkommen in Wien
Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro pro Monat ergibt die 50-30-20-Regel folgende Aufteilung: 1.250 Euro für Bedürfnisse, 750 Euro für Wünsche und 500 Euro zum Sparen. In Wien liegt die durchschnittliche Nettomiete für eine 50-Quadratmeter-Wohnung bei rund 900 bis 1.100 Euro. Das entspricht bereits 36 bis 44 Prozent des Nettoeinkommens. Für Lebensmittel, Strom und Versicherungen bleiben damit im Bedürfnisse-Budget nur noch 150 bis 350 Euro übrig. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Prozentwerte anzupassen und zum Beispiel mit 60-20-20 zu arbeiten, die Sparquote aber mindestens bei 20 Prozent zu halten.
50-30-20 mit österreichischen Durchschnittslöhnen
Das mittlere Nettoeinkommen in Österreich liegt laut Statistik Austria bei rund 2.200 Euro pro Monat für Vollzeitbeschäftigte. Bei diesem Betrag ergeben sich rund 1.100 Euro für Bedürfnisse, 660 Euro für Wünsche und 440 Euro zum Sparen. Wer monatlich 440 Euro spart und diesen Betrag in einen Aktien-ETF investiert, hätte nach 20 Jahren bei 5 Prozent Rendite rund 181.000 Euro angespart. Die Sparquote von 20 Prozent ist also kein Luxus, sondern eine solide Grundlage für Altersvorsorge und finanzielle Sicherheit.
Wann die Regel angepasst werden sollte
Die 50-30-20-Regel ist ein Richtwert, kein starres Gesetz. Wer Schulden abbaut, kann die Sparquote vorübergehend erhöhen und den Wünsche-Anteil kürzen. Wer gerade eine Ausbildung macht oder Elternkarenz hat, muss die Prozentwerte an das veränderte Einkommen anpassen. In Städten mit hohen Mietkosten, besonders Wien, Salzburg und Innsbruck, liegt der Bedürfnisse-Anteil häufig über 50 Prozent. Das ist keine persönliche Schwäche, sondern eine strukturelle Realität des österreichischen Wohnungsmarkts. Entscheidend ist, die Sparquote von 20 Prozent so gut wie möglich zu erhalten und nicht zulasten der Rücklagen zu kürzen.