Der Alleinverdiener-Absetzbetrag reduziert die Einkommensteuer direkt, wenn ein Partner oder eine Partnerin im Haushalt lebt und dabei weniger als EUR 6.000 im Jahr verdient. Der Rechner zeigt, ob Anspruch besteht und wie hoch die tatsaechliche Steuerersparnis ausfaellt.
Alleinverdiener-Absetzbetrag (EUR/Jahr)
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AVAB Betrag
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Steuerschuld vor AVAB
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Steuerschuld nach AVAB
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Tatsaechlicher Vorteil
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Was ist der Alleinverdiener-Absetzbetrag?
Der Alleinverdiener-Absetzbetrag (AVAB) ist ein direkter Abzug von der Einkommensteuer nach Paragraf 33 Absatz 4 EStG. Er gilt fuer Personen, die mit einem Partner oder einer Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt leben, und entlastet Haushalte, in denen hauptsaechlich eine Person das Einkommen erzielt. Anders als ein Freibetrag, der nur die Bemessungsgrundlage mindert, wirkt der Absetzbetrag Euro fuer Euro auf die tarifliche Steuer. Seit der Reform 2016 koennen auch Paare ohne Kinder den Absetzbetrag geltend machen, wenn das Partnereinkommen die Grenze von EUR 6.000 jaehrlich nicht ueberschreitet.
Rechenbeispiel: Zwei Kinder, Einkommen EUR 35.000
Bei einem zu versteuernden Einkommen von EUR 35.000 ergibt sich nach dem oesterreichischen Einkommensteuertarif 2025 eine tarifliche Steuerschuld von rund EUR 7.860. Mit zwei anspruchsberechtigten Kindern und einem Partnereinkommen unter EUR 6.000 betraegt der Alleinverdiener-Absetzbetrag EUR 849. Die Steuerschuld sinkt auf rund EUR 7.011. Der tatsaechliche Vorteil entspricht dem vollen Absetzbetrag, weil er unter der Steuerschuld liegt. Bei sehr niedrigem Einkommen kann der Absetzbetrag als Negativsteuer von bis zu EUR 700 ausbezahlt werden.
Einkommensgrenze und Berechnung mit Kindern
Die entscheidende Voraussetzung ist das steuerbare Einkommen des Partners oder der Partnerin. Liegt es auch nur um einen Euro ueber EUR 6.000, entfaellt der gesamte Absetzbetrag. Die Kinderzahl erhoeh den Absetzbetrag stufenweise: Ohne Kinder EUR 601, mit einem Kind EUR 749, mit zwei Kindern EUR 849. Ab dem dritten Kind kommen pro weiterem Kind EUR 220 hinzu. Fuer drei Kinder ergibt sich damit EUR 1.069, fuer vier Kinder EUR 1.289. Als anspruchsberechtigt zaehlen Kinder, fuer die Familienbeihilfe bezogen wird.
Negativsteuer und Antragstellung
Wer weniger Einkommensteuer zahlt als der Absetzbetrag betraegt, bekommt den ueberschiessenden Teil als Negativsteuer zurueck, hoechstens EUR 700 pro Jahr. Die Negativsteuer wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss ueber die Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommensteuerklaerung beim Finanzamt beantragt werden. Die Antragstellung ist kostenlos und laeuft ueber FinanzOnline oder ein Formular beim zustaendigen Finanzamt. Der Anspruch kann rueckwirkend fuer bis zu fuenf Kalenderjahre geltend gemacht werden.