Der Alleinerzieher-Absetzbetrag reduziert die Einkommensteuer direkt und kann bei niedrigem Einkommen als Negativsteuer bis EUR 700 pro Jahr ausbezahlt werden. Berechnen Sie Ihren Vorteil fuer 2025.
Alleinerzieher-Absetzbetrag (EUR/Jahr)
-
AEAB Betrag
-
Steuerschuld vor AEAB
-
Steuerschuld nach AEAB
-
Monatliche Entlastung
-
Ihre Aufschluesselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
|---|
Was ist der Alleinerzieher-Absetzbetrag?
Der Alleinerzieher-Absetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag nach Paragraf 33 Abs. 4 EStG fuer Personen, die Kinder ohne dauerhaften Partner im gemeinsamen Haushalt erziehen. Er wird direkt von der berechneten Einkommensteuer abgezogen, nicht von der Bemessungsgrundlage. Damit entspricht jeder Euro AEAB einem Euro weniger Steuer. Besteht kein oder nur geringes Einkommen, wird der Absetzbetrag als Negativsteuer bis zu EUR 700 pro Jahr vom Finanzamt ausbezahlt.
Betraege 2025 und Rechenbeispiel
Fuer ein Kind betraegt der AEAB EUR 749 pro Jahr. Fuer zwei Kinder steigt er auf EUR 849 und fuer jedes weitere Kind kommen EUR 220 hinzu, sodass drei Kinder EUR 1.069 und vier Kinder EUR 1.289 ergeben. Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von EUR 30.000 zahlt vor dem AEAB rund EUR 6.250 Einkommensteuer. Nach Abzug des AEAB von EUR 749 verbleiben rund EUR 5.501, was einer monatlichen Entlastung von rund EUR 62 entspricht.
Negativsteuer und niedrige Einkommen
Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, profitiert dennoch vom AEAB. Ist die Steuerschuld kleiner als der Absetzbetrag, wird die Differenz als Negativsteuer ausgezahlt, aber maximal EUR 700 pro Jahr. Das gilt auch in der Elternkarenz oder bei geringfuegiger Beschaeftigung. Der Antrag erfolgt ueber die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) beim zustaaendigen Finanzamt. Dieser Rechner begrenzt die Steuerschuld nach AEAB auf minus EUR 700, um die Negativsteuergrenze abzubilden.
Unterhaltsabsetzbetrag als Ergaenzung
Wer Kindesunterhalt zahlt und fuer das jeweilige Kind keine Familienbeihilfe bezieht, kann zusaetzlich den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen. Er betraegt EUR 37 pro Monat fuer das erste Kind, EUR 55 fuer das zweite und EUR 73 fuer jedes weitere Kind. Der Unterhaltsabsetzbetrag wird im Formular L 1k der Arbeitnehmerveranlagung beantragt und ist ebenfalls negativsteuerfaehig. Im Rechner kann diese Ergaenzung einbezogen werden, um die Gesamtentlastung zu sehen.