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Alleinerzieher-Absetzbetrag Rechner Oesterreich 2025

Berechnen Sie den Alleinerzieher-Absetzbetrag 2025 in Oesterreich. EUR 601 bis EUR 849 je nach Kinderzahl fuer Alleinerziehende. Negativsteuer moeglich.

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Der Alleinerzieher-Absetzbetrag reduziert die Einkommensteuer direkt und kann bei niedrigem Einkommen als Negativsteuer bis EUR 700 pro Jahr ausbezahlt werden. Berechnen Sie Ihren Vorteil fuer 2025.

Voraussetzung: Familienbeihilfe fuer mindestens ein Kind, kein dauerhafter Partner im Haushalt. Zu versteuerndes Einkommen nach Sozialversicherung und Werbungskosten eingeben.

Alleinerzieher-Absetzbetrag (EUR/Jahr)

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AEAB Betrag

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Steuerschuld vor AEAB

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Steuerschuld nach AEAB

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Monatliche Entlastung

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Ihre Aufschluesselung

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PositionBetrag

Was ist der Alleinerzieher-Absetzbetrag?

Der Alleinerzieher-Absetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag nach Paragraf 33 Abs. 4 EStG fuer Personen, die Kinder ohne dauerhaften Partner im gemeinsamen Haushalt erziehen. Er wird direkt von der berechneten Einkommensteuer abgezogen, nicht von der Bemessungsgrundlage. Damit entspricht jeder Euro AEAB einem Euro weniger Steuer. Besteht kein oder nur geringes Einkommen, wird der Absetzbetrag als Negativsteuer bis zu EUR 700 pro Jahr vom Finanzamt ausbezahlt.

Betraege 2025 und Rechenbeispiel

Fuer ein Kind betraegt der AEAB EUR 749 pro Jahr. Fuer zwei Kinder steigt er auf EUR 849 und fuer jedes weitere Kind kommen EUR 220 hinzu, sodass drei Kinder EUR 1.069 und vier Kinder EUR 1.289 ergeben. Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von EUR 30.000 zahlt vor dem AEAB rund EUR 6.250 Einkommensteuer. Nach Abzug des AEAB von EUR 749 verbleiben rund EUR 5.501, was einer monatlichen Entlastung von rund EUR 62 entspricht.

Negativsteuer und niedrige Einkommen

Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, profitiert dennoch vom AEAB. Ist die Steuerschuld kleiner als der Absetzbetrag, wird die Differenz als Negativsteuer ausgezahlt, aber maximal EUR 700 pro Jahr. Das gilt auch in der Elternkarenz oder bei geringfuegiger Beschaeftigung. Der Antrag erfolgt ueber die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) beim zustaaendigen Finanzamt. Dieser Rechner begrenzt die Steuerschuld nach AEAB auf minus EUR 700, um die Negativsteuergrenze abzubilden.

Unterhaltsabsetzbetrag als Ergaenzung

Wer Kindesunterhalt zahlt und fuer das jeweilige Kind keine Familienbeihilfe bezieht, kann zusaetzlich den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen. Er betraegt EUR 37 pro Monat fuer das erste Kind, EUR 55 fuer das zweite und EUR 73 fuer jedes weitere Kind. Der Unterhaltsabsetzbetrag wird im Formular L 1k der Arbeitnehmerveranlagung beantragt und ist ebenfalls negativsteuerfaehig. Im Rechner kann diese Ergaenzung einbezogen werden, um die Gesamtentlastung zu sehen.

Frequently asked questions

Wie hoch ist der Alleinerzieher-Absetzbetrag 2025?
Der Alleinerzieher-Absetzbetrag betraegt 2025 EUR 749 fuer ein Kind, EUR 849 fuer zwei Kinder und EUR 849 plus EUR 220 je weiterem Kind ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist, dass fuer mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird und kein Partner oder keine Partnerin laenger als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt lebt.
Was ist der Unterschied zwischen AEAB und AVAB?
Der Alleinerzieher-Absetzbetrag gilt fuer Personen, die Kinder allein erziehen und keinen dauerhaften Partner im Haushalt haben. Der Alleinverdiener-Absetzbetrag gilt dagegen fuer Personen mit einem Partner oder einer Partnerin, wenn diese weniger als EUR 6.312 im Jahr verdienen. Beide Absetzbetraege koennen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Kann der Alleinerzieher-Absetzbetrag als Negativsteuer ausbezahlt werden?
Ja. Wenn der Alleinerzieher-Absetzbetrag die Einkommensteuer uebersteigt, wird die Differenz als Negativsteuer bis zu einem Maximum von EUR 700 pro Jahr ausbezahlt. Das ist besonders relevant fuer Personen mit geringem Einkommen oder in Elternkarenz. Der Antrag erfolgt ueber die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt.
Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?
Der Unterhaltsabsetzbetrag betraegt EUR 37 pro Monat und Kind fuer das erste Kind, EUR 55 fuer das zweite und EUR 73 fuer jedes weitere Kind. Er steht dem Unterhaltszahler zu, wenn kein Anspruch auf Familienbeihilfe fuer dieses Kind besteht. Er wird zusaetzlich zum Alleinerzieher-Absetzbetrag gewaehrt und ist ebenfalls negativsteuerfaehig.

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Sources

  1. Einkommensteuertarif 2025 (Paragraf 33 EStG, Tarifstufen), Bundesministerium fuer Finanzen (BMF)
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