Geben Sie Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und AfA-Methode ein. Der Rechner zeigt die jährliche Abschreibung, den Buchwert und die kumulierte AfA.
AfA im ersten Jahr
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AfA pro Jahr (linear)
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AfA-Satz
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Buchwert nach Jahr 1
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Buchwert nach Nutzungsdauer
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Abschreibung in Österreich
Anlagegüter verlieren durch Nutzung und Zeitablauf an Wert. Diesen Wertverlust dürfen Unternehmen als Betriebsausgabe abziehen, die so genannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Die lineare AfA verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Die degressive AfA schreibt in den ersten Jahren mehr ab (bis zu 30 Prozent vom Buchwert) und nimmt dann ab. Das erhöht den Liquiditätsvorteil in der Wachstumsphase.
Rechenbeispiel: Computer um 3.000 Euro
Ein Computer wird um 3.000 Euro netto angeschafft (Nutzungsdauer 3 Jahre, linear). Die jährliche AfA beträgt 3.000 geteilt durch 3 gleich 1.000 Euro. Bei degressiver AfA: Jahr 1: 30 Prozent von 3.000 gleich 900 Euro, Buchwert 2.100 Euro. Jahr 2: 30 Prozent von 2.100 gleich 630 Euro, Buchwert 1.470 Euro. Ab einem bestimmten Punkt wechselt man auf linear, um den Restbuchwert vollständig abzuschreiben.
Tipps zur Abschreibung
Kaufen Sie teure Wirtschaftsgüter möglichst in der ersten Jahreshälfte, damit der volle Jahressatz gilt. Für Güter bis 1.000 Euro netto empfiehlt sich die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut, das spart Verwaltungsaufwand. Bei der degressiven AfA lohnt ein Vergleich mit der linearen Variante, vor allem wenn in späteren Jahren hohe Gewinne zu erwarten sind.
Frequently asked questions
Was ist die degressive AfA in Österreich?
Die degressive Abschreibung wurde in Österreich mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 eingeführt und für neue Wirtschaftsgüter verlängert. Der Satz beträgt maximal 30 Prozent des jeweiligen Buchwertes pro Jahr. Gegenüber der linearen AfA führt das in den ersten Jahren zu höheren Abzügen, was den steuerlichen Vorteil früher realisiert. Gebäude, Pkw über 40.000 Euro und unkörperliche Wirtschaftsgüter sind von der degressiven AfA ausgeschlossen.
Welche Wirtschaftsgüter können abgeschrieben werden?
Alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können abgeschrieben werden: Maschinen, Computer, Fahrzeuge, Mobiliar, technische Anlagen. Nicht abschreibbar sind Grund und Boden sowie Finanzanlagen. Gebäude werden linear über typische Nutzungsdauern von 33 oder 67 Jahren abgeschrieben (AfA-Satz 3 oder 1,5 Prozent). Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro netto können sofort abgeschrieben werden.
Wie lange dauert die Nutzungsdauer typischerweise?
Die Finanzverwaltung hat eine AfA-Tabelle veröffentlicht, die übliche Nutzungsdauern enthält. Computer und Software: 3 bis 5 Jahre. Büroeinrichtung: 10 Jahre. Pkw und Kombi: 8 Jahre. Maschinen: je nach Art 5 bis 20 Jahre. Gebäude für Betriebszwecke: 33 Jahre (3 Prozent). Abweichungen sind möglich, müssen aber begründet werden.
Was ist der Halbjahressatz bei der Abschreibung?
In Österreich gilt bei Wirtschaftsgütern, die in der zweiten Jahreshälfte angeschafft werden, der Halbjahressatz: Im Anschaffungsjahr darf nur die halbe Jahres-AfA abgesetzt werden, unabhängig davon, in welchem Monat die Anschaffung erfolgte. Bei der degressiven AfA wird der halbe Betrag des 30-Prozent-Satzes angesetzt. Dies verlängert die effektive Abschreibungsdauer um ein halbes Jahr.