Wie viel Schenkungsteuer fällt auf Ihre Schenkung an? Wert eingeben, Verwandtschaft wählen, Steuer ablesen.
Schenkungsteuer
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Freibetrag
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Steuerpflichtiger Erwerb
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Your breakdown
Updates live as you typeRechenbeispiel: 500.000 EUR Schenkung an das eigene Kind
Eine Schenkung von 500.000 EUR an das eigene Kind. Abzüglich 400.000 EUR Freibetrag bleiben 100.000 EUR steuerpflichtig. In Steuerklasse I sind das 11 Prozent, also 11.000 EUR Schenkungsteuer.
Hinweis: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner zieht zunächst den persönlichen Freibetrag nach Paragraf 16 ErbStG ab. Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehegatten haben 500.000 EUR, Kinder und Stiefkinder 400.000 EUR, Enkelkinder 200.000 EUR. Eltern erhalten bei Schenkungen unter Lebenden nur 20.000 EUR (Steuerklasse II), da der höhere Freibetrag von 100.000 EUR nur beim Erwerb von Todes wegen gilt. Für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder sowie alle übrigen Personen gelten ebenfalls 20.000 EUR.
Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Erwerb wird der Tarif nach Paragraf 19 ErbStG angewandt. Die Steuerklasse bestimmt den Steuersatz: In Steuerklasse I (enge Verwandte) liegt er je nach Wert zwischen 7 und 30 Prozent, in Steuerklasse II zwischen 15 und 43 Prozent, in Steuerklasse III zwischen 30 und 50 Prozent. Der Rechner berücksichtigt den gesetzlichen Härteausgleich nach Paragraf 19 Absatz 3 ErbStG, der verhindert, dass das Überschreiten einer Wertgrenze zu einer überproportional höheren Steuer führt.
Schenkungsteuer-Tarif 2025 nach Steuerklasse
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 EUR | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 EUR | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 EUR | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 EUR | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 EUR | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 EUR | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Die Tabelle zeigt den Vollsatz (Regel-Tarif) je Steuerklasse nach Paragraf 19 ErbStG. Der Härteausgleich kann die tatsächliche Steuer in Grenzbereichen etwas reduzieren. Alle Werte gelten für Schenkungen unter Lebenden wie für Erbschaften gleichermaßen.