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Schenkungsteuer-Rechner

Schenkungsteuer schnell berechnen: Freibetrag je Verwandtschaftsgrad abziehen, steuerpflichtigen Erwerb ermitteln und Tarif nach ErbStG anwenden.

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Wie viel Schenkungsteuer fällt auf Ihre Schenkung an? Wert eingeben, Verwandtschaft wählen, Steuer ablesen.

Schenkungsteuer

Freibetrag

Steuerpflichtiger Erwerb

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Rechenbeispiel: 500.000 EUR Schenkung an das eigene Kind

Eine Schenkung von 500.000 EUR an das eigene Kind. Abzüglich 400.000 EUR Freibetrag bleiben 100.000 EUR steuerpflichtig. In Steuerklasse I sind das 11 Prozent, also 11.000 EUR Schenkungsteuer.

Hinweis: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner zieht zunächst den persönlichen Freibetrag nach Paragraf 16 ErbStG ab. Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehegatten haben 500.000 EUR, Kinder und Stiefkinder 400.000 EUR, Enkelkinder 200.000 EUR. Eltern erhalten bei Schenkungen unter Lebenden nur 20.000 EUR (Steuerklasse II), da der höhere Freibetrag von 100.000 EUR nur beim Erwerb von Todes wegen gilt. Für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder sowie alle übrigen Personen gelten ebenfalls 20.000 EUR.

Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Erwerb wird der Tarif nach Paragraf 19 ErbStG angewandt. Die Steuerklasse bestimmt den Steuersatz: In Steuerklasse I (enge Verwandte) liegt er je nach Wert zwischen 7 und 30 Prozent, in Steuerklasse II zwischen 15 und 43 Prozent, in Steuerklasse III zwischen 30 und 50 Prozent. Der Rechner berücksichtigt den gesetzlichen Härteausgleich nach Paragraf 19 Absatz 3 ErbStG, der verhindert, dass das Überschreiten einer Wertgrenze zu einer überproportional höheren Steuer führt.

Schenkungsteuer-Tarif 2025 nach Steuerklasse

Steuerpflichtiger Erwerb bis Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 EUR7 %15 %30 %
300.000 EUR11 %20 %30 %
600.000 EUR15 %25 %30 %
6.000.000 EUR19 %30 %30 %
13.000.000 EUR23 %35 %50 %
26.000.000 EUR27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Die Tabelle zeigt den Vollsatz (Regel-Tarif) je Steuerklasse nach Paragraf 19 ErbStG. Der Härteausgleich kann die tatsächliche Steuer in Grenzbereichen etwas reduzieren. Alle Werte gelten für Schenkungen unter Lebenden wie für Erbschaften gleichermaßen.

Frequently asked questions

Wie oft kann der Freibetrag genutzt werden?
Der persönliche Freibetrag kann alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden. Wer also in regelmäßigen Abständen schenkt, kann größere Vermögen steuerfrei übertragen. Bei einem Kind beträgt der Freibetrag 400.000 Euro je Elternteil alle zehn Jahre.
Warum haben Eltern bei der Schenkung nur 20.000 Euro Freibetrag?
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz unterscheidet zwischen Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden. Erben Eltern von ihrem Kind, gilt der höhere Freibetrag von 100.000 Euro (Steuerklasse I). Erhalten Eltern dagegen eine Schenkung von einem Dritten oder schenken selbst in die andere Richtung, greift der Freibetrag von 20.000 Euro der Steuerklasse II.
Gilt der Tarif für Schenkungen genauso wie für Erbschaften?
Ja. Schenkungen unter Lebenden und Erbschaften unterliegen demselben Tarif nach Paragraf 19 ErbStG. Die Steuerklasse und der Freibetrag richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem.
Wie hoch ist die Schenkungsteuer bei einer Schenkung an ein Enkelkind?
Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 EUR je Großelternteil alle zehn Jahre. Auf den steuerpflichtigen Erwerb oberhalb dieses Betrags gilt Steuerklasse I. Bei einer Schenkung von 500.000 EUR an ein Enkelkind verbleiben nach Abzug des Freibetrags 300.000 EUR steuerpflichtig. Auf 300.000 EUR in Steuerklasse I fallen 15 Prozent an, also 45.000 EUR Schenkungsteuer.

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