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Gewerbesteuer-Rechner

Gewerbesteuer berechnen: Steuermesszahl 3,5 Prozent mal Hebesatz der Gemeinde, mit Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

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Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag und kommunalem Hebesatz.

Gewerbesteuer im Jahr

Steuermessbetrag

Effektive Belastung

Warum dieselbe Firma in zwei Städten unterschiedlich zahlt

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Einnahmequelle der Gemeinden, und sie dürfen ihre Höhe selbst bestimmen. Bund und Land legen nur die Steuermesszahl von 3,5 Prozent fest, die jede Gemeinde mit ihrem individuellen Hebesatz multipliziert. Deshalb zahlt ein Betrieb mit gleichem Gewinn in München, Frankfurt oder einer hebesatzschwachen Umlandgemeinde sehr unterschiedlich viel. Hebesätze reichen von rund 250 Prozent in steuergünstigen Kommunen bis über 580 Prozent in großen Städten. Für die Standortwahl ist das ein echter Kostenfaktor.

80.000 Euro Gewinn bei Hebesatz 400

Ein Einzelunternehmer erzielt 80.000 Euro Gewerbeertrag. Davon bleibt der Freibetrag von 24.500 Euro frei, es verbleiben 55.500 Euro. Mal 3,5 Prozent ergibt das einen Steuermessbetrag von 1.942,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent beträgt die Gewerbesteuer 7.770 Euro. Wichtig: Als Einzelunternehmer rechnen Sie das 3,8-fache des Messbetrags auf Ihre Einkommensteuer an, hier also 7.381,50 Euro, sodass die echte Mehrbelastung viel kleiner ausfällt.

Gewerbeertrag80.000 EUR
Freibetrag24.500 EUR
Messbetrag (3,5 %)1.942,50 EUR
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %)7.770 EUR

Gilt der Freibetrag auch für die GmbH?

Nein. Den Freibetrag von 24.500 Euro gibt es nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie die GmbH zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Ertrag und können sie auch nicht auf eine Einkommensteuer anrechnen, da sie der Körperschaftsteuer unterliegen.

Frequently asked questions

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Vom Gewerbeertrag wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen. Der Rest wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Diesen Steuermessbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz, der meist zwischen 250 und 580 Prozent liegt.
Können Einzelunternehmer die Gewerbesteuer anrechnen?
Ja. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das 3,8-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von etwa 380 Prozent wird die Gewerbesteuer dadurch praktisch vollständig neutralisiert.

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Sources

  1. Gewerbesteuergesetz (Steuermesszahl 3,5%, Freibetrag 24.500 Euro), Bundesministerium der Finanzen
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