Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag und kommunalem Hebesatz.
Gewerbesteuer im Jahr
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Steuermessbetrag
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Effektive Belastung
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Warum dieselbe Firma in zwei Städten unterschiedlich zahlt
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Einnahmequelle der Gemeinden, und sie dürfen ihre Höhe selbst bestimmen. Bund und Land legen nur die Steuermesszahl von 3,5 Prozent fest, die jede Gemeinde mit ihrem individuellen Hebesatz multipliziert. Deshalb zahlt ein Betrieb mit gleichem Gewinn in München, Frankfurt oder einer hebesatzschwachen Umlandgemeinde sehr unterschiedlich viel. Hebesätze reichen von rund 250 Prozent in steuergünstigen Kommunen bis über 580 Prozent in großen Städten. Für die Standortwahl ist das ein echter Kostenfaktor.
80.000 Euro Gewinn bei Hebesatz 400
Ein Einzelunternehmer erzielt 80.000 Euro Gewerbeertrag. Davon bleibt der Freibetrag von 24.500 Euro frei, es verbleiben 55.500 Euro. Mal 3,5 Prozent ergibt das einen Steuermessbetrag von 1.942,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent beträgt die Gewerbesteuer 7.770 Euro. Wichtig: Als Einzelunternehmer rechnen Sie das 3,8-fache des Messbetrags auf Ihre Einkommensteuer an, hier also 7.381,50 Euro, sodass die echte Mehrbelastung viel kleiner ausfällt.
| Gewerbeertrag | 80.000 EUR |
| Freibetrag | 24.500 EUR |
| Messbetrag (3,5 %) | 1.942,50 EUR |
| Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %) | 7.770 EUR |
Gilt der Freibetrag auch für die GmbH?
Nein. Den Freibetrag von 24.500 Euro gibt es nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie die GmbH zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Ertrag und können sie auch nicht auf eine Einkommensteuer anrechnen, da sie der Körperschaftsteuer unterliegen.