Netto, Umsatzsteuer und Brutto in beide Richtungen umrechnen.
Bruttobetrag
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Nettobetrag
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Umsatzsteuer
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Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind dasselbe
Im Alltag spricht man von Mehrwertsteuer, im Gesetz von Umsatzsteuer. Gemeint ist die gleiche Steuer nach dem Umsatzsteuergesetz. Unternehmen schlagen sie auf ihre Preise auf, ziehen die selbst gezahlte Vorsteuer ab und führen die Differenz an das Finanzamt ab. Für Verbraucher ist sie ein durchlaufender Posten im Endpreis, für Selbstständige und Firmen dagegen ein täglicher Rechenschritt zwischen Netto und Brutto. Dieser Rechner nimmt Ihnen beide Richtungen ab: aus dem Netto den Bruttopreis bilden oder aus einem Bruttobetrag die enthaltene Steuer herauslösen.
100 Euro netto, 119 Euro brutto
Ein Handwerker stellt eine Leistung von 100 Euro netto in Rechnung. Bei 19 Prozent Regelsatz kommen 19 Euro Umsatzsteuer hinzu, der Rechnungsbetrag lautet 119 Euro. Umgekehrt gilt: Liegt Ihnen ein Bruttobetrag von 119 Euro vor und Sie wollen die Steuer herausrechnen, teilen Sie durch 1,19 und erhalten 100 Euro netto, also 19 Euro Umsatzsteuer. Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 Prozent vom Bruttobetrag abzuziehen. Das ist falsch, weil sich die 19 Prozent auf den Netto-, nicht auf den Bruttobetrag beziehen.
| Nettobetrag | 100,00 EUR |
| Umsatzsteuer 19 % | 19,00 EUR |
| Bruttobetrag | 119,00 EUR |
Wer muss keine Umsatzsteuer ausweisen?
Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG dürfen auf den Ausweis verzichten, wenn ihr Umsatz die gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Sie stellen dann ohne Umsatzsteuer in Rechnung, können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer ziehen. Für alle anderen ist der korrekte Steuerausweis Pflicht auf jeder Rechnung.