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Erbschaftsteuer-Rechner 2025

Erbschaftsteuer Deutschland 2025 berechnen: Freibetrag nach Verwandtschaft, steuerpflichtiger Erwerb und Steuer nach §§ 16, 19 ErbStG.

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Wie hoch ist die Erbschaftsteuer nach Abzug des persönlichen Freibetrags? Wählen Sie den Verwandtschaftsgrad und geben Sie den Wert des Erbes ein.

Erbschaftsteuer

Freibetrag

Steuerpflichtiger Erwerb

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Rechenbeispiel: Kind erbt 600.000 EUR

Ein Kind erbt 600.000 EUR. Abzueglich des Freibetrags von 400.000 EUR bleiben 200.000 EUR steuerpflichtig. In Steuerklasse I betraegt der Satz 11 %, die Erbschaftsteuer also 22.000 EUR.

Steuerklassen im Überblick

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (Sätze 7 bis 30 Prozent, günstigster Tarif)
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und weitere (Sätze 15 bis 43 Prozent)
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Personen, zum Beispiel Freunde oder nicht eingetragene Lebenspartner (Sätze 30 bis 50 Prozent)

Freibeträge alle 10 Jahre neu

Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG gelten alle zehn Jahre erneut. Wer innerhalb von zehn Jahren mehrere Schenkungen von derselben Person erhält, muss alle Erwerbe zusammenrechnen. Nach Ablauf des Zehnjahreszeitraums steht der Freibetrag wieder vollständig zur Verfügung. Dieses Prinzip wird häufig für die steueroptimierte Übertragung von Vermögen genutzt.

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner zieht den persönlichen Freibetrag (§ 16 ErbStG) vom Erbwert ab und erhält so den steuerpflichtigen Erwerb. Auf diesen Betrag wird der Steuersatz nach § 19 ErbStG angewendet, der von der Steuerklasse und der Höhe des Erwerbs abhängt. Der Rechner verwendet die verifizierten Tarifdaten aus der Datenbank dieser Website und berechnet dabei den gesetzlichen Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG, der verhindert, dass die Steuer am Übergang zur nächsten Tarifstufe überproportional steigt.

Alle Ergebnisse beziehen sich auf den Erbfall (Erwerb von Todes wegen). Für Schenkungen gelten dieselben Freibeträge und Steuersätze, jedoch andere Freibetragsregeln bei lebzeitiger Übertragung. Der Rechner berücksichtigt keine Bewertungsabschläge für Betriebsvermögen, Immobilien oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Für individuelle Steuerplanung empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Frequently asked questions

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?
Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser (§ 16 ErbStG). Ehepartner erhalten 500.000 EUR, Kinder und Stiefkinder 400.000 EUR, Enkelkinder 200.000 EUR, Eltern und Großeltern 100.000 EUR. Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder erhalten 20.000 EUR, alle übrigen Personen ebenfalls 20.000 EUR. Jeder Freibetrag gilt einmalig pro Erbfall und kann alle zehn Jahre neu genutzt werden, zum Beispiel bei einer Schenkung.
Was sind die Steuerklassen in der Erbschaftsteuer?
Das Erbschaftsteuergesetz unterscheidet drei Steuerklassen, die nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun haben. Steuerklasse I gilt für den Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen. Sie hat die niedrigsten Steuersätze (7 bis 30 Prozent). Steuerklasse II gilt für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und weitere nahestehende Personen (15 bis 43 Prozent). Steuerklasse III gilt für alle übrigen Erwerber, zum Beispiel Freunde oder Lebenspartner ohne eingetragene Partnerschaft (30 bis 50 Prozent).
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG gelten alle zehn Jahre neu. Das bedeutet: Erhalten Sie mehrere Schenkungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren, werden alle Erwerbe in diesem Zeitraum zusammengerechnet. Nach Ablauf von zehn Jahren beginnt der Freibetrag erneut zu laufen. Bei einem Erbfall und einer vorherigen Schenkung kann dieser Zehn-Jahres-Zeitraum daher eine wichtige Rolle in der Nachlassplanung spielen.
Gibt es einen besonderen Freibetrag fur das selbst genutzte Familienheim?
Ja. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können ein selbst genutztes Familienheim steuerfrei erben, wenn sie darin fur mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall wohnen bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Kinder konnen ein Familienheim bis zu einer Wohnflache von 200 Quadratmetern steuerfrei erben, sofern sie die Immobilie zehn Jahre selbst bewohnen. Der Rechner bildet diesen Sondertatbestand nicht ab; er berechnet ausschliesslich den allgemeinen Freibetrag und den Steuertarif nach § 19 ErbStG.

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