Geben Sie Ihr steuerbares Einkommen, den Spendenbetrag und Ihren Kanton ein. Der Rechner zeigt den abzugsfaehigen Betrag, die Steuerersparnis bei Bund und Kanton sowie die effektiven Nettokosten der Spende nach Steuern.
Steuerersparnis durch Spende (CHF)
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Spendenbetrag
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Abzugsfaehig (max. 20%)
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Steuerersparnis
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Effektive Nettokosten
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Ihre Aufschluesselung
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Spendenabzug bei der direkten Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer erlaubt den Abzug von Spenden an gemeinnuetzige Organisationen bis zu 20 Prozent des steuerbaren Reineinkommens. Massgebend ist die Summe aller Spenden an eine Organisation waehrend des Steuerjahres, die mindestens CHF 100 betragen muss. Spenden ueber der 20-Prozent-Grenze sind steuerlich nicht verwertbar und koennen nicht ins Folgejahr vorgetragen werden.
Welche Organisationen berechtigen zum Abzug?
Abzugsfaehig sind Zuwendungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die von der Steuerpflicht befreit sind und im oeffentlichen oder gemeinnuetzigen Interesse taetig sind. Typische Beispiele sind Hilfswerke wie die Glaeubiger, kulturelle Institutionen, Umweltorganisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften. Zuwendungen an politische Parteien oder gewinnorientierte Vereine sind grundsaetzlich nicht abzugsfaehig.
Kantonaler Spendenabzug im Vergleich
Die meisten Kantone orientieren sich an der Bundesregelung und erlauben ebenfalls Abzuege bis 20 Prozent des steuerbaren Einkommens. Die effektive Steuerersparnis haengt vom Grenzsteuersatz im jeweiligen Kanton ab. In Zug, wo die Gesamtsteuerbelastung tiefer ist, faellt die Steuerersparnis geringer aus als etwa in Bern oder Genf mit hoeheren Grenzsteuersaetzen.
Effektive Nettokosten und Spendeneffizienz
Die steuerliche Abzugsfaehigkeit reduziert die tatsaechlichen Kosten einer Spende erheblich. Bei einem kombinierten Grenzsteuersatz von 30 Prozent auf Bund und Kanton kostet eine Spende von CHF 1000 netto nur CHF 700. Je hoeher das Einkommen und der Grenzsteuersatz, desto attraktiver wird die steuerliche Foerderung von gemeinnuetzigem Engagement.