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Spenden-Abzug-Rechner Schweiz 2025

Berechnen Sie die Steuerersparnis durch Spenden 2025 in der Schweiz. Gemeinnuetzige Spenden abzugsfaehig ab CHF 100 bis 20 Prozent des Reineinkommens.

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Geben Sie Ihr steuerbares Einkommen, den Spendenbetrag und Ihren Kanton ein. Der Rechner zeigt den abzugsfaehigen Betrag, die Steuerersparnis bei Bund und Kanton sowie die effektiven Nettokosten der Spende nach Steuern.

Nur Spenden an als gemeinnuetzig anerkannte Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind abzugsfaehig. Berechnung fuer Alleinstehende, Grundtarif. Maximaler Abzug: 20 Prozent des steuerbaren Einkommens.

Steuerersparnis durch Spende (CHF)

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Spendenbetrag

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Abzugsfaehig (max. 20%)

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Steuerersparnis

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Effektive Nettokosten

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Ihre Aufschluesselung

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Spendenabzug bei der direkten Bundessteuer

Die direkte Bundessteuer erlaubt den Abzug von Spenden an gemeinnuetzige Organisationen bis zu 20 Prozent des steuerbaren Reineinkommens. Massgebend ist die Summe aller Spenden an eine Organisation waehrend des Steuerjahres, die mindestens CHF 100 betragen muss. Spenden ueber der 20-Prozent-Grenze sind steuerlich nicht verwertbar und koennen nicht ins Folgejahr vorgetragen werden.

Welche Organisationen berechtigen zum Abzug?

Abzugsfaehig sind Zuwendungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die von der Steuerpflicht befreit sind und im oeffentlichen oder gemeinnuetzigen Interesse taetig sind. Typische Beispiele sind Hilfswerke wie die Glaeubiger, kulturelle Institutionen, Umweltorganisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften. Zuwendungen an politische Parteien oder gewinnorientierte Vereine sind grundsaetzlich nicht abzugsfaehig.

Kantonaler Spendenabzug im Vergleich

Die meisten Kantone orientieren sich an der Bundesregelung und erlauben ebenfalls Abzuege bis 20 Prozent des steuerbaren Einkommens. Die effektive Steuerersparnis haengt vom Grenzsteuersatz im jeweiligen Kanton ab. In Zug, wo die Gesamtsteuerbelastung tiefer ist, faellt die Steuerersparnis geringer aus als etwa in Bern oder Genf mit hoeheren Grenzsteuersaetzen.

Effektive Nettokosten und Spendeneffizienz

Die steuerliche Abzugsfaehigkeit reduziert die tatsaechlichen Kosten einer Spende erheblich. Bei einem kombinierten Grenzsteuersatz von 30 Prozent auf Bund und Kanton kostet eine Spende von CHF 1000 netto nur CHF 700. Je hoeher das Einkommen und der Grenzsteuersatz, desto attraktiver wird die steuerliche Foerderung von gemeinnuetzigem Engagement.

Frequently asked questions

Ab welchem Betrag sind Spenden steuerlich abzugsfaehig?
Spenden an steuerbefreite Organisationen sind bei der direkten Bundessteuer abzugsfaehig, sofern der Gesamtbetrag pro Steuerjahr mindestens CHF 100 betraegt. Die Einzelspende kann tiefer sein, massgebend ist die Jahressumme je Organisation. Viele Kantone kennen eine aehnliche Mindestschwelle.
Wie hoch ist der maximale Spendenabzug?
Bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen betraegt der maximale Abzug 20 Prozent des steuerbaren Reineinkommens. Spenden ueber dieser Grenze koennen steuerlich nicht geltend gemacht werden und sind auch nicht auf das Folgejahr uebertragbar.
Welche Organisationen sind abzugsfaehig?
Abzugsfaehig sind Zuwendungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im oeffentlichen oder gemeinnuetzigen Interesse taetig sind und steuerbefreit sind. Dazu gehoeren Hilfswerke, Umweltorganisationen, kulturelle Institutionen und Religionsgemeinschaften. Politische Parteien und gewerbliche Vereine sind grundsaetzlich ausgeschlossen.
Werden kantonale Abzuege anders berechnet als der Bundesabzug?
Die meisten Kantone uebernehmen die 20-Prozent-Regel des Bundes. Einige Kantone wie Genf und Basel-Stadt haben eigene Regelungen, die in der Praxis jedoch aehnlich ausgestaltet sind. Der Rechner wendet fuer alle dargestellten Kantone die 20-Prozent-Limite an, was der verbreitetsten Regelung entspricht.

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Sources

  1. Tarif 2025 direkte Bundessteuer (Art. 36 DBG), Rundschreiben 2-210-D-2024, Eidgenoessische Steuerverwaltung ESTV
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