Kantonale Schenkungssteuer nach Verwandtschaftsgrad und Kanton. Die Schweiz kennt keine Bundesschenkungssteuer.
Schenkungssteuer (CHF)
-
Schenkungswert
-
Steuer
-
Nettobetrag
-
Steuersatz
-
Ihre Aufschlüsselung
Aktualisiert sich live
Position
Betrag
Keine Bundesschenkungssteuer in der Schweiz
Anders als in vielen anderen Laendern kennt die Schweiz auf Bundesebene keine Schenkungssteuer. Schenkungen zwischen Privatpersonen sind bundessteuerlich neutral. Nur die Kantone duerfen Schenkungssteuern erheben, und sie tun dies mit sehr unterschiedlichen Saetzen und Freibetraegen. Wer in einem steuerguenstigen Kanton wohnt, kann Vermoegensuebertragungen zu Lebzeiten deshalb besonders guenstig gestalten.
Verwandtschaftsgrad bestimmt den Steuersatz
In allen gezeigten Kantonen sind direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) und Ehepartner von der Schenkungssteuer befreit. Geschwister zahlen je nach Kanton zwischen 4 Prozent (Zug) und 15 Prozent (Bern). Fuer weiter entfernte Personen steigen die Saetze deutlich, in Bern auf bis zu 30 Prozent. Der Kanton Zug ist insgesamt am guenstigsten, Bern und Genf erheben die hoechsten Saetze.
Freibetraege und Bemessungsgrundlage
Jeder Kanton legt eigene Freibetraege fest, bis zu denen keine Schenkungssteuer anfaellt. Dieser Rechner verwendet einen vereinfachten Freibetrag von CHF 10000 pro Schenkung fuer Personen ausserhalb des engen Familienkreises. In der Praxis variieren die kantonalen Freibetraege erheblich. Die Steuer wird auf den Betrag berechnet, der den Freibetrag uebersteigt.
Schenkung versus Erbschaft: Was ist guenstiger?
In den meisten Schweizer Kantonen sind die Saetze fuer Schenkungen und Erbschaften identisch oder sehr aehnlich. Eine Schenkung zu Lebzeiten hat jedoch den Vorteil, dass das verschenkte Vermoegenswachstum kuenftig beim Beschenkten anfaellt. Bei grossen Vermoegen und langem Zeithorizont kann eine gestaffelte Schenkungsstrategie die Gesamtsteuerbelastung ueber Generationen senken. Professionelle Steuerberatung lohnt sich ab CHF 50000 Schenkungswert.
Frequently asked questions
Gibt es eine Bundesschenkungssteuer in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz kennt keine Schenkungssteuer auf Bundesebene. Nur die Kantone erheben Schenkungssteuern, und deren Regelungen unterscheiden sich erheblich. Einige Kantone befreien direkte Nachkommen und Ehepartner vollstaendig, waehrend andere hohe Saetze fuer entfernte Verwandte anwenden.
Wann wird eine Schenkung steuerpflichtig?
Eine Schenkung ist in der Regel dann steuerpflichtig, wenn sie den kantonalen Freibetrag uebersteigt. Die Steuerpflicht entsteht im Kanton des Schenkers. Direkte Nachkommen und Ehepartner sind in den meisten Kantonen vollstaendig befreit. Fuer Geschwister, Nichten, Neffen und weitere Personen gelten unterschiedliche Saetze.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Schenkungssteuer?
Die Freibetraege unterscheiden sich je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad. Dieser Rechner verwendet einen vereinfachten Freibetrag von CHF 10000 pro Schenkung fuer Nicht-Familienmitglieder. In der Praxis koennen die kantonalen Freibetraege von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Franken reichen. Fuer direkte Nachkommen und Ehepartner gilt in den gezeigten Kantonen ein Satz von 0 Prozent.
Unterscheiden sich Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer in der Schweiz?
In den meisten Schweizer Kantonen gelten fuer Schenkungen dieselben oder sehr aehnliche Saetze wie fuer Erbschaften. Der Hauptunterschied liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer faellt zu Lebzeiten an, die Erbschaftssteuer beim Tod des Erblassers. Schenkungen kurz vor dem Tod werden in vielen Kantonen erbschaftssteuerlich erfasst.