Berechnen Sie abzugsfaehige Krankheitskosten 2025 fuer die Schweizer Steuererklaerung. Bundessteuer-Grenze 5 Prozent, kantonale Unterschiede und Steuerersparnis.
Krankheitskosten sind bei der Schweizer Bundessteuer abzugsfaehig, soweit sie 5 Prozent des Reineinkommens uebersteigen. Geben Sie Ihr steuerbares Einkommen und Ihre nicht versicherten Krankheitskosten ein, um den abzugsfaehigen Betrag und die Steuerersparnis zu berechnen.
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5%-Grenze
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Die 5-Prozent-Grenze bei der Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer koennen Krankheitskosten nur abgezogen werden, soweit sie 5 Prozent des Reineinkommens uebersteigen. Diese Selbstbehaltsregelung soll sicherstellen, dass nur ausserordentlich hohe Krankheitskosten steuerlich beruecksichtigt werden. Bei einem Einkommen von CHF 80000 liegt die Grenze bei CHF 4000, bei CHF 120000 bei CHF 6000. Kosten bis zu dieser Grenze koennen nicht geltend gemacht werden.
Welche Kosten sind abzugsfaehig?
Abzugsfaehig sind nur Kosten, die nicht durch die Kranken- oder Unfallversicherung erstattet werden. Dazu zaehlen Selbstbehalt und Franchise der Krankenkasse, nicht gedeckte Zahnarztkosten, Kosten fuer Hilfsmittel wie Brillen oder Hoergeraete sowie Pflegekosten bei anhaltender Pflegebedueftigkeit. Kosten fuer gesundheitliche Vorsorge oder nicht aerztlich verordnete Behandlungen sind in der Regel nicht abzugsfaehig.
Kantonale Regelungen im Ueberblick
Die meisten Kantone kennen eine dem Bund aehnliche Selbstbehaltsregelung fuer Krankheitskosten. Die genauen Prozentsaetze und Definitionen des massgeblichen Einkommens koennen kantonal leicht abweichen. Einige Kantone erlauben ergaenzend Abzuege fuer behinderte Personen oder bei dauernder Pflegebedueftigkeit. Dieser Rechner verwendet einheitlich 5 Prozent als Naeherungswert fuer alle aufgefuehrten Kantone.
So maximieren Sie Ihren Abzug
Da nur Kosten ueber der 5-Prozent-Grenze abzugsfaehig sind, kann es vorteilhaft sein, planbare Behandlungen in ein Steuerjahr zu buendeln, in dem bereits hohe Kosten anfallen. Bewahren Sie alle Belege fuer Arztrechnungen, Medikamente und Versicherungsabrechnungen auf. Der Krankheitskostenabzug wirkt am staerksten in Kombination mit anderen Abzuegen wie dem Saeule-3a-Abzug oder dem Berufsauslagenabzug, die zusammen das steuerbare Einkommen senken.
Frequently asked questions
Ab wann sind Krankheitskosten steuerlich abzugsfaehig?
Krankheitskosten sind bei der direkten Bundessteuer abzugsfaehig, soweit sie 5 Prozent des Reineinkommens uebersteigen. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 80000 liegt die Grenze bei CHF 4000. Nur der Betrag ueber dieser Grenze kann abgezogen werden. Abzugsfaehig sind ausschliesslich Kosten, die nicht durch Krankenkasse, Unfall- oder Invalidenversicherung gedeckt werden. Typische Beispiele sind Selbstbehalte, Franchisen und nicht rueckerstattete Arztrechnungen.
Was zaehlt als abzugsfaehige Krankheitskosten in der Schweiz?
Abzugsfaehig sind eigene Kosten fuer Krankheit, Unfall und Invaliditaet, die nicht von der Versicherung gedeckt werden. Dazu gehoeren Arzt- und Spitalhonorare, Medikamente auf aerztliche Verschreibung, Zahnarztkosten, Brillen und Kontaktlinsen, Physiotherapie sowie Pflegekosten bei dauernder Pflegebedueftigkeit. Nicht abzugsfaehig sind Kosten fuer allgemeine Vorsorge, kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation und durch Krankenkasse bereits ersetzte Betraege.
Unterscheiden sich die Kantone bei der 5-Prozent-Grenze?
Die meisten Kantone kennen eine aehnliche Selbstbehaltsgrenze wie der Bund. Einzelne Kantone haben leicht abweichende Schwellenwerte oder definieren das Reineinkommen anders. Dieser Rechner verwendet einheitlich 5 Prozent als vereinfachte Naeherung fuer alle dargestellten Kantone. Fuer genaue kantonale Regelungen empfiehlt sich ein Blick ins kantonale Steuergesetz oder eine Beratung beim zustaendigen Steueramt.
Wie berechne ich die Steuerersparnis durch den Krankheitskostenabzug?
Die Steuerersparnis ergibt sich aus der Differenz der Steuer vor und nach dem Abzug. Da das Steuersystem progressiv ist, haengt die Ersparnis vom Grenzsteuersatz ab. Bei einem hoeheren Einkommen ist der Grenzsteuersatz hoeher, sodass der gleiche Abzug mehr spart. Dieser Rechner berechnet die Bundessteuer- und kantonale Steuerersparnis auf Basis des abzugsfaehigen Betrags und des steuerbaren Einkommens.