Handaenderungssteuer, Grundbuchgebuehr und Notariatskosten beim Liegenschaftskauf auf einen Blick, fuer sechs Kantone.
Gesamte Uebertragungskosten
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Handaenderungssteuer
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Grundbuchgebuehr
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Notariatskosten
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Gesamtkosten in %
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Was ist die Handaenderungssteuer?
Die Handaenderungssteuer ist eine kantonale Steuer, die beim Eigentuemerwechsel einer Liegenschaft erhoben wird. Sie basiert auf dem beurkundeten Kaufpreis und wird einmalig bei der Handaenderung faellig. Die Hoehe des Satzes variiert stark je nach Kanton. Zuerich hat die Steuer abgeschafft, waehrend Genf mit 3 Prozent den hoechsten Satz unter den betrachteten Kantonen hat.
Grundbuchgebuehr und Notariatskosten
Neben der eigentlichen Handaenderungssteuer kommen beim Liegenschaftskauf zwei weitere Kostenpositionen hinzu. Die Grundbuchgebuehr ist eine staatliche Verwaltungsgebuehr fuer die Eintragung des neuen Eigentuemers im Grundbuch und betraegt ueblicherweise rund 0.1 Prozent des Kaufpreises. Die Notariatskosten decken die Beurkundung des Kaufvertrags ab und liegen erfahrungsgemaeass bei rund 0.2 Prozent.
Rechenbeispiel: Kauf in Bern fuer CHF 800000
Bei einem Kaufpreis von CHF 800000 in Bern ergibt sich folgende Rechnung: Handaenderungssteuer 1.8 Prozent ergibt CHF 14400, Grundbuchgebuehr 0.1 Prozent ergibt CHF 800, Notariatskosten 0.2 Prozent ergibt CHF 1600. Die gesamten Uebertragungskosten betragen rund CHF 16800, was 2.1 Prozent des Kaufpreises entspricht. Im Kanton Zuerich faelen nur CHF 2400 an, da keine Handaenderungssteuer erhoben wird.
Planung der Nebenkosten beim Immobilienkauf
Kaeufer sollten die Uebertragungskosten fruehzeitig einkalkulieren, da sie den Eigenmittelbedarf erhoehen. Banken und Versicherungen rechnen ueblicherweise mit Nebenkosten von 3 bis 5 Prozent des Kaufpreises, die Handaenderungssteuer eingeschlossen. Im Kanton Genf koennen die Gesamtnebenkosten deutlich hoeher ausfallen. Ein sorgfaeltiger Vergleich der Kantone lohnt sich, wenn der Wohnort noch nicht feststeht.
Frequently asked questions
Welche Kantone erheben keine Handaenderungssteuer?
Der Kanton Zuerich hat die Handaenderungssteuer abgeschafft. Beim Kauf einer Liegenschaft in Zuerich faellt keine Handaenderungssteuer an. Es bleiben jedoch die Grundbuchgebuehr (rund 0.1 Prozent) und die Notariatskosten (rund 0.2 Prozent) bestehen. Andere deutschsprachige Kantone wie Zug und Basel-Stadt erheben die Steuer zwar noch, aber zu sehr tiefen Saetzen.
Wer bezahlt die Handaenderungssteuer, Kaeufer oder Verkaeufer?
In den meisten Kantonen tragen Kaeufer und Verkaeufer die Handaenderungssteuer je zur Haelfte, oder sie vereinbaren vertraglich eine andere Aufteilung. Die Grundbuchgebuehr und die Notariatskosten werden ueblicherweise vom Kaeufer getragen. In den Kantonen Genf und Waadt traegt der Kaeufer den Hauptteil. Die genaue Regelung ist kantonal unterschiedlich und im Kaufvertrag festzulegen.
Was ist der Unterschied zwischen Handaenderungssteuer und Grundbuchgebuehr?
Die Handaenderungssteuer ist eine kantonale Steuer auf dem Eigentuemerwechsel einer Liegenschaft. Die Grundbuchgebuehr hingegen ist eine Verwaltungsgebuehr des Kantons fuer die Eintragung im Grundbuch. Beide berechnen sich prozentual vom Kaufpreis, aber sie haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Die Handaenderungssteuer kann kantonal variieren oder abgeschafft sein, die Grundbuchgebuehr wird immer erhoben.
Sind die Notariatskosten im ganzen Kauf inbegriffen?
Notariatskosten entstehen fuer die Beurkundung des Kaufvertrags und betragen ueblicherweise rund 0.2 Prozent des Kaufpreises. Sie sind nicht Teil der Handaenderungssteuer, werden aber beim Immobilienkauf immer zusaetzlich faellig. In einigen Kantonen, etwa Genf und Waadt, sind die Notariatsgebuehren staatlich reguliert, in anderen Kantonen verhandelt der Notar sein Honorar direkt mit den Parteien.