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Grundstueckgewinnsteuer-Rechner Schweiz 2025

Berechnen Sie die Grundstueckgewinnsteuer in der Schweiz nach Kanton und Besitzdauer. Kaufpreis, Verkaufspreis und Haltedauer eingeben, Steuerbetrag sofort ablesen.

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Geben Sie Kaufpreis, Verkaufspreis, Besitzdauer und Kanton ein. Der Rechner zeigt eine Schaetzung der Grundstueckgewinnsteuer und Ihren Nettoerloes nach Steuer.

Schaetzwerte. Exakte Steuern beim kantonalen Steueramt erfragen. Wertvermehrende Investitionen sind vom Gewinn abzugsfaehig.

Grundstueckgewinnsteuer (Schaetzung)

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Steuerbarer Gewinn

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Effektiver Steuersatz

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Nettoerloes nach Steuer

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Verkaufspreis

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Ihre Aufschlüsselung

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PositionBetrag

Grundstueckgewinnsteuer in der Schweiz: Grundprinzip

Der Grundstueckgewinn ist die Differenz zwischen dem Erloess beim Verkauf und den Anlagekosten. Zu den Anlagekosten zaehlen der urspruengliche Kaufpreis, alle Kaufnebenkosten (Grundbuchgebuehren, Notar, Handaenderungssteuer) sowie wertvermehrende Investitionen wie ein Anbau oder eine Badezimmersanierung. Gewoehnliche Unterhaltsarbeiten wie Malerarbeiten oder Bodenbelagsersatz gelten als werterhaltend und sind nicht abzugsfaehig. Je sorgfaeltiger Eigentuemer ihre Investitionen dokumentieren, desto tiefer faellt der steuerbare Gewinn aus. Ein Kaufpreis von CHF 600'000 und ein Verkaufserloess von CHF 900'000 ergeben einen Rohgewinn von CHF 300'000, bevor Investitionen und Nebenkosten abgezogen werden.

Wie die Besitzdauer die Steuer reduziert

Das Schweizer System besteuert kurzfristige Gewinne hoeher als langjaehrige. In Zuerich gilt zum Beispiel ein Steuersatz von rund 40 Prozent bei unter einem Jahr Besitzdauer. Nach 5 Jahren sinkt der Satz auf etwa 25 Prozent, nach 10 Jahren auf etwa 20 Prozent, nach 20 Jahren auf etwa 10 Prozent. Wer eine Liegenschaft 25 Jahre haelt, zahlt in vielen Kantonen kaum noch Grundstueckgewinnsteuer. Diese Staffelung soll langjaehrige Eigentuemer entlasten und Spekulationskaeufe unattraktiv machen. Wer beim Kauf einer Liegenschaft unsicher ist, ob er langfristig bleiben will, sollte die steuerlichen Folgen eines fruehen Weiterverkaufs in die Planung einbeziehen.

Ausnahmen und Steueraufschub kennen

Die Grundstueckgewinnsteuer kann in bestimmten Faellen aufgeschoben werden. Wenn der Erloess innert zwei Jahren in eine selbstgenutzte Ersatzliegenschaft reinvestiert wird, wird die Steuer nicht sofort faellig. Auch bei Erbgang, Schenkung oder Erbteilung unter Ehepartnern und direkten Nachkommen ist in vielen Kantonen ein Steueraufschub moeglich. Zu beachten ist, dass bei einem spaeeteren Weiterverkauf die aufgeschobene Steuer auf der Basis des urspruenglichen Anlagepreises berechnet wird, nicht auf dem Wert zum Zeitpunkt der Erbschaft. Wer eine geerbte Liegenschaft zeitnah verkaufen will, sollte die Gesamtbelastung sorgfaeltig kalkulieren.

Frequently asked questions

Was ist die Grundstueckgewinnsteuer und wer zahlt sie?
Die Grundstueckgewinnsteuer ist eine kantonale Sondersteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf von Grundstuecken und Liegenschaften. Der Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anlagekosten (Kaufpreis plus wertvermehrende Investitionen). Steuerpflichtig ist der Verkaeufer, nicht der Kaeufer. Die Steuer wird direkt bei der Handaenderung durch das Grundbuchamt eingezogen oder spaeter durch die kantonale Steuerbehroerde veranlagt. Auch juristischen Personen unterliegen in den meisten Kantonen der Grundstueckgewinnsteuer bei privaten Grundstuecken.
Wie beeinflusst die Besitzdauer die Steuerhoehe?
Die Grundstueckgewinnsteuer sinkt in den meisten Kantonen mit zunehmender Besitzdauer. In Zuerich betraegt der Steuersatz auf dem Gewinn etwa 40 Prozent bei einer Haltedauer unter 1 Jahr und sinkt auf rund 10 Prozent nach 20 Jahren. Das Ziel dieser Regelung ist es, kurzfristige spekulative Kaeufe steuerlich zu belasten und langjaehrige Grundeigentuemer zu entlasten. In einigen Kantonen ist die Steuer nach mehr als 25 Jahren vollstaendig befreit oder auf ein Minimum reduziert. Die genauen Stufentarife variieren stark nach Kanton.
Welche Kosten koennen vom Gewinn abgezogen werden?
Vom steuerbaren Gewinn koennen die Anlagekosten abgezogen werden: der urspruengliche Kaufpreis, Kaufnebenkosten (Handaenderungssteuer, Notar, Grundbuch), sowie wertvermehrende Investitionen (Anbauten, Renovierungen, die den Wert dauerhaft erhoehen). Nicht abzugsfaehig sind Unterhaltsarbeiten, die nur den Werterhalt sichern, und persoenliche Aufwendungen. Eine sorgfaeltige Dokumentation aller Investitionen ist deshalb wichtig, da sie den steuerbaren Gewinn erheblich reduzieren kann.
Gibt es Ausnahmen oder Steueraufschub?
Ja. In vielen Kantonen kann die Grundstueckgewinnsteuer aufgeschoben werden, wenn die Liegenschaft im Zuge einer Erbteilung oder Schenkung unter Verwandten uebertragen wird, oder wenn der Verkaeufer den Erloees innert zwei Jahren in eine selbstgenutzte Ersatzliegenschaft reinvestiert. Beim spaetee Weiterverkauf der Ersatzliegenschaft wird dann die aufgeschobene Steuer faellig. Der Aufschub ist kein Erlass: Die Steuer wird akkumuliert bis zum naechsten steuerbaren Verkauf.

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