Berechnen Sie die Ausgleichspflicht beim Erbvorbezug in der Schweiz. Vorempfang, gesetzlicher Erbteil und Anzahl Geschwister eingeben, Ausgleichsbetrag sofort ablesen.
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Rechtliche Grundlage des Erbvorbezugs in der Schweiz
Der Erbvorbezug ist im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Art. 626 ZGB bestimmt, dass Erben einander alle Zuwendungen des Erblassers in Anrechnung zu bringen haben (Ausgleichungspflicht), sofern der Erblasser keine anderslautende Verfuegung getroffen hat. Die Ausgleichung erfolgt, indem der Vorempfang zur Erbmasse hinzugerechnet wird (Hinzurechnung zur Masse). Die so erweiterte Erbmasse wird durch die Anzahl Erben geteilt. Vom Anteil des Empfaengers wird der Vorempfang abgezogen. Ist der Anteil hoeher als der Vorempfang, erhaelt der Empfaenger die Differenz aus dem Nachlass. Ist der Vorempfang hoeher, muss er die Differenz unter Umstaenden zurueckzahlen.
Rechenbeispiel: CHF 100'000 Vorempfang, drei Kinder
Erbmasse beim Tod: CHF 500'000. Vorempfang eines Kindes: CHF 100'000. Erweiterte Masse: CHF 500'000 plus CHF 100'000 gleich CHF 600'000. Anteil jedes Kindes (3 Kinder gleich je 1/3): CHF 200'000. Das Kind, das den Vorempfang erhalten hat, bekommt CHF 200'000 minus CHF 100'000 gleich CHF 100'000 aus dem Nachlass. Die anderen zwei Kinder erhalten je CHF 200'000 aus der Erbmasse. Die Gesamtsumme der Auszahlungen betraegt CHF 100'000 plus CHF 200'000 plus CHF 200'000 gleich CHF 500'000, was genau der Erbmasse entspricht. Das Kind mit Vorempfang hat insgesamt CHF 200'000 erhalten (CHF 100'000 Vorempfang plus CHF 100'000 aus Nachlass), gleich viel wie die anderen.
Steuerliche und praktische Hinweise
In den meisten Kantonen sind Schenkungen und Erbvorbezuege an direkte Nachkommen steuerfrei. Ausnahmen bestehen in wenigen Kantonen, zum Beispiel Appenzell Ausserrhoden und Solothurn. Es empfiehlt sich, einen Erbvorbezug schriftlich zu dokumentieren, damit spaeter klar ist, ob er als Ausgleichungsposten gelten soll oder nicht. Wenn der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag explizit auf die Ausgleichung verzichtet, gilt die Zuwendung als einfache Schenkung. Dies kann den Pflichtteil der anderen Erben verletzen, wenn der Schenkungswert gross ist. Eine notarielle Beratung ist bei grossen Vorempfaengen dringend empfohlen.
Frequently asked questions
Was ist ein Erbvorbezug in der Schweiz?
Ein Erbvorbezug (auch Vorempfang genannt) ist eine Schenkung oder Zuwendung, die ein Erblasser zu Lebzeiten an einen kuenftigen Erben macht und die beim Tod auf den gesetzlichen Erbteil angerechnet wird. Typische Beispiele sind Darlehen, die erlassen werden, Schenkungen fuer einen Hauskauf oder finanzielle Unterstuetzung beim Studium. Der Vorempfang vermindert den Anteil, den der Empfaenger aus dem Nachlass erhaelt. Geschwister, die keinen Vorempfang erhalten haben, erben entsprechend mehr.
Wie wird der Erbvorbezug beim Tod angerechnet?
Beim Erbfall wird der Vorempfang zur Erbmasse hinzuaddiert (Ausgleichung). Die so berechnete erweiterte Erbmasse wird dann gleichmaessig auf alle Erben verteilt. Vom Anteil des Empfaengers wird der Vorempfang abgezogen. Ist der Vorempfang hoeher als der errechnete Anteil an der Erbmasse, muss der Empfaenger den Ueberschuss zurueckzahlen, wenn der Erblasser keine gegenteilige Verfuegung getroffen hat. Die Ausgleichspflicht entfaellt, wenn der Erblasser ausdruecklich auf die Anrechnung verzichtet hat.
Kann man auf die Ausgleichspflicht verzichten?
Ja. Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfuegung (Testament) oder einem Erbvertrag bestimmen, dass ein Vorempfang nicht ausgeglichen werden soll. In diesem Fall gilt die Zuwendung als Schenkung, die den Pflichtteil nicht verletzt. Liegt die Schenkung innerhalb der letzten fuenf Jahre vor dem Tod und verletzt sie den Pflichtteil anderer Erben, koennen diese eine Herabsetzungsklage einreichen. Ohne Verfuegung des Erblassers gilt die gesetzliche Ausgleichungspflicht.
Wann entsteht Schenkungssteuer auf den Erbvorbezug?
In den meisten Kantonen sind Schenkungen an direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) steuerfrei. Einige wenige Kantone erheben auf grosse Schenkungen an Kinder eine Schenkungssteuer; die Regel ist aber die Steuerfreiheit. Bei Schenkungen an Dritte oder entfernte Verwandte koennen hingegen erhebliche Steuern anfallen. Erbvorbezuege sind daher oft eine steuerlich guenstige Methode der Vermoegensuebertragung, sofern sie innerhalb der Familie stattfinden. Die genaue Regel variiert je nach Wohnkanton des Schenkenden.