Kantonale Erbschaftsteuer 2025 berechnen: Steuerbetrag und Steuersatz nach Kanton und Verwandtschaftsgrad. Direktnachkommen und Ehepartner sind in den meisten Kantonen befreit.
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Keine Bundeserbschaftsteuer in der Schweiz
Anders als viele andere Laender kennt die Schweiz keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene. Das Steuersubstrat liegt vollstaendig bei den Kantonen. Volksinitiativen fuer eine nationale Erbschaftsteuer wurden zuletzt 2015 klar abgelehnt. Das bedeutet konkret: Wie viel Erbschaftsteuer Sie zahlen, haengt ausschliesslich davon ab, in welchem Kanton der Erblasser zuletzt Wohnsitz hatte. Bei Liegenschaften gilt das Liegenschaftskantonsrecht fuer den entsprechenden Nachlassanteil.
Befreiung fuer Nachkommen und Ehepartner
In allen grossen Deutschschweizer Kantonen sowie in Genf und der Waadt sind direkte Nachkommen (Kinder, Grosskinder) und Ehepartner vollstaendig von der Erbschaftsteuer befreit. Diese Regelung gilt in Zuerich, Bern, Zug, Basel-Stadt, Genf und der Waadt. Eltern sind teils ebenfalls befreit oder stark begunstigt, je nach Kanton. Geschwister, Nichten und Neffen sowie nicht verwandte Personen muessen hingegen teils erhebliche Steuern abfuehren, die von 4 Prozent in Zug bis zu 30 Prozent in Bern reichen koennen.
Kantonale Unterschiede und Steuersaetze
Die Steuersaetze variieren stark zwischen den Kantonen. Zug gilt als besonders steuerguenstig: Geschwister zahlen 4 Prozent, nicht Verwandte 8 Prozent. Basel-Stadt erhebt 7.5 Prozent auf Geschwister und 22.5 Prozent auf Dritte. Bern ist am progressivsten mit bis zu 30 Prozent fuer nicht verwandte Personen. Genf hat nach einer Steuerreform den Satz fuer Dritte auf rund 26.4 Prozent gesenkt. Viele Kantone kennen zudem Freibetraege und gestaffelte Tarife, die dieser Rechner vereinfacht abbildet.
Steuerplanung rund um die Erbschaft
Wer groessere Vermoegen uebertragen moechte, sollte fruehzeitig planen. Schenkungen unter Lebenden koennen in manchen Kantonen steuerfrei oder guenstiger besteuert werden als Erbschaften, doch die kantonalen Regeln zur Schenkungssteuer weichen stark voneinander ab. Lebensversicherungen, Pensionskassenguthaben (2. Saeule) und Saeule-3a-Guthaben unterliegen in der Regel eigenen Regelungen. Eine fruehzeitige Beratung durch einen Notar oder Steuerberater lohnt sich bei Erbschaften ab ca. CHF 100000, da die Unterschiede zwischen Kantonen und Verwandtschaftsgraden erheblich sind.