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Erbschaftsteuer-Rechner Schweiz 2025

Berechnen Sie die kantonale Erbschaftsteuer 2025 in der Schweiz. Unterschiede nach Kanton und Verwandtschaftsgrad. Keine Bundeserbschaftsteuer.

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Kantonale Erbschaftsteuer 2025 berechnen: Steuerbetrag und Steuersatz nach Kanton und Verwandtschaftsgrad. Direktnachkommen und Ehepartner sind in den meisten Kantonen befreit.

Naehert sich den kantonalen Tarifen 2025 an. Freibetraege und kommunale Zuschlage koennen abweichen. Keine Rechtsauskunft.

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Keine Bundeserbschaftsteuer in der Schweiz

Anders als viele andere Laender kennt die Schweiz keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene. Das Steuersubstrat liegt vollstaendig bei den Kantonen. Volksinitiativen fuer eine nationale Erbschaftsteuer wurden zuletzt 2015 klar abgelehnt. Das bedeutet konkret: Wie viel Erbschaftsteuer Sie zahlen, haengt ausschliesslich davon ab, in welchem Kanton der Erblasser zuletzt Wohnsitz hatte. Bei Liegenschaften gilt das Liegenschaftskantonsrecht fuer den entsprechenden Nachlassanteil.

Befreiung fuer Nachkommen und Ehepartner

In allen grossen Deutschschweizer Kantonen sowie in Genf und der Waadt sind direkte Nachkommen (Kinder, Grosskinder) und Ehepartner vollstaendig von der Erbschaftsteuer befreit. Diese Regelung gilt in Zuerich, Bern, Zug, Basel-Stadt, Genf und der Waadt. Eltern sind teils ebenfalls befreit oder stark begunstigt, je nach Kanton. Geschwister, Nichten und Neffen sowie nicht verwandte Personen muessen hingegen teils erhebliche Steuern abfuehren, die von 4 Prozent in Zug bis zu 30 Prozent in Bern reichen koennen.

Kantonale Unterschiede und Steuersaetze

Die Steuersaetze variieren stark zwischen den Kantonen. Zug gilt als besonders steuerguenstig: Geschwister zahlen 4 Prozent, nicht Verwandte 8 Prozent. Basel-Stadt erhebt 7.5 Prozent auf Geschwister und 22.5 Prozent auf Dritte. Bern ist am progressivsten mit bis zu 30 Prozent fuer nicht verwandte Personen. Genf hat nach einer Steuerreform den Satz fuer Dritte auf rund 26.4 Prozent gesenkt. Viele Kantone kennen zudem Freibetraege und gestaffelte Tarife, die dieser Rechner vereinfacht abbildet.

Steuerplanung rund um die Erbschaft

Wer groessere Vermoegen uebertragen moechte, sollte fruehzeitig planen. Schenkungen unter Lebenden koennen in manchen Kantonen steuerfrei oder guenstiger besteuert werden als Erbschaften, doch die kantonalen Regeln zur Schenkungssteuer weichen stark voneinander ab. Lebensversicherungen, Pensionskassenguthaben (2. Saeule) und Saeule-3a-Guthaben unterliegen in der Regel eigenen Regelungen. Eine fruehzeitige Beratung durch einen Notar oder Steuerberater lohnt sich bei Erbschaften ab ca. CHF 100000, da die Unterschiede zwischen Kantonen und Verwandtschaftsgraden erheblich sind.

Frequently asked questions

Gibt es eine Bundeserbschaftsteuer in der Schweiz?
Nein. Die Schweiz kennt keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene. Nur die Kantone und teilweise die Gemeinden erheben eine Erbschaftsteuer. Der Bund hat verschiedentlich diskutiert, eine nationale Erbschaftsteuer einzufuehren, doch entsprechende Volksinitiativen wurden abgelehnt. Ob und wie viel Erbschaftsteuer faellig wird, haengt also ausschliesslich vom Wohnkanton des Erblassers ab.
Muessen Kinder und Ehepartner Erbschaftsteuer zahlen?
In den meisten Schweizer Kantonen sind direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) und Ehepartner vollstaendig von der Erbschaftsteuer befreit. Das gilt auch fuer die sechs grossen Kantone in diesem Rechner: Zuerich, Bern, Genf, Waadt, Zug und Basel-Stadt. Geschwister, Nichten, Neffen und entferntere Verwandte zahlen hingegen je nach Kanton erhebliche Steuern.
Welcher Kanton hat die tiefste Erbschaftsteuer fuer Geschwister?
Zug hat mit 4 Prozent den tiefsten Steuersatz fuer Geschwister unter den grossen Kantonen. Basel-Stadt verlangt 7.5 Prozent, Waadt 7 Prozent, Genf 6 Prozent und Bern 15 Prozent. Zuerich ist fuer Geschwister ebenfalls guenstig mit 6 Prozent. Fuer nicht verwandte Personen ist Zug mit 8 Prozent am tiefsten, waehrend Bern bis zu 30 Prozent verlangt.
Was ist massgebend: Wohnkanton des Erblassers oder des Erben?
Massgebend ist in der Regel der letzte zivilrechtliche Wohnsitz des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Der Wohnkanton des Erben spielt grundsaetzlich keine Rolle. Bei Liegenschaften besteuert der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt, den entsprechenden Nachlassanteil. Bitte konsultieren Sie bei grenzueberschreitenden Sachverhalten und Liegenschaften in mehreren Kantonen einen Steuerberater.

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Sources

  1. Tarif 2025 direkte Bundessteuer (Art. 36 DBG), Rundschreiben 2-210-D-2024, Eidgenoessische Steuerverwaltung ESTV
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