Alle Freibeträge und Absetzbeträge in Österreich 2025: Arbeitnehmerabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag und mehr. Steuerersparnis berechnen.
Wählen Sie Ihre Situation und der Rechner ermittelt die Summe Ihrer Absetzbeträge sowie die tatsächliche Steuerersparnis für 2025.
Gesamte Absetzbeträge
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Allgemeiner Absetzbetrag
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Arbeitnehmer-/Pensionistenabsetzbetrag
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Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag
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Verkehrsabsetzbetrag
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Absetzbeträge in Österreich 2025
Österreich kennt eine Vielzahl von Absetzbeträgen, die direkt von der berechneten Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgezogen werden. Der Allgemeine Absetzbetrag beträgt bei Arbeitnehmern bis zu 1.394 Euro und läuft bei höheren Einkommen schrittweise aus. Dazu kommt der Arbeitnehmerabsetzbetrag von 463 Euro und der Verkehrsabsetzbetrag von 487 Euro (erhöht für Pendler). Pensionisten erhalten statt dieser einen Pensionistenabsetzbetrag von bis zu 954 Euro.
Rechenbeispiel Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer mit 35.000 Euro Jahreseinkommen (nach Sozialversicherung und Werbungskostenpauschale rund 28.000 Euro zu versteuerndes Einkommen) hat Anspruch auf den Allgemeinen Absetzbetrag, den Arbeitnehmerabsetzbetrag und den Verkehrsabsetzbetrag. Insgesamt mindern diese Beträge die Steuerschuld um rund 2.344 Euro pro Jahr.
Tipps zum Jahresausgleich
Beantragen Sie immer die Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich), auch wenn Sie keine hohen Ausgaben haben. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Erstattung, weil der monatliche Lohnsteuerabzug nicht alle Absetzbeträge berücksichtigt. Die Frist für die freiwillige Veranlagung beträgt fünf Jahre nach Ablauf des Steuerjahres.
Frequently asked questions
Was ist der Unterschied zwischen einem Freibetrag und einem Absetzbetrag?
Ein Freibetrag (z.B. Werbungskostenpauschale 132 Euro) mindert das zu versteuernde Einkommen und spart je nach Grenzsteuersatz unterschiedlich viel Steuer. Ein Absetzbetrag wird direkt von der berechneten Steuer abgezogen und hat daher für alle einen gleich hohen Euro-für-Euro-Effekt. Absetzbeträge wie der Arbeitnehmerabsetzbetrag (463 Euro) oder der Pensionistenabsetzbetrag (954 Euro) sind daher besonders wertvoll.
Wer hat Anspruch auf die Negativsteuer?
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Steuerfreigrenze (11.693 Euro Jahreseinkommen 2025) und Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag oder Verkehrsabsetzbetrag können die so genannte Negativsteuer beantragen. Sie erhalten 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet, maximal 1.350 Euro (Alleinerzieher: maximal 1.850 Euro). Die Negativsteuer ist im Jahresausgleich zu beantragen.
Wie hoch ist der Alleinverdienerabsetzbetrag 2025?
Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt 601 Euro pro Jahr für ein Kind und steigt mit jedem weiteren Kind. Für zwei Kinder sind es 813 Euro, für drei Kinder 1.130 Euro und für jedes weitere Kind zusätzlich 232 Euro. Voraussetzung ist ein Alleinverdiener-Haushalt: Der Partner darf maximal 6.937 Euro Einkommen haben. Bei Kindern ist der Anspruch auf den Familienbonus Plus und den Kinderabsetzbetrag zu prüfen.
Welche Absetzbeträge kann ich im Jahresausgleich geltend machen?
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) können Sie alle zustehenden Absetzbeträge nachträglich geltend machen: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Pendlereuro, erhöhte Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen. Die Veranlagung ist freiwillig für Arbeitnehmer, aber in den meisten Fällen führt sie zu einer Steuererstattung.