Geben Sie Ihren monatlichen Nettogewinn als Selbstaendiger ein, um den SVS-Pensionsbeitrag, die weiteren Sozialversicherungsbeitraege und den Gesamtbeitrag fuer 2026 zu berechnen.
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Pensionsbeitrag (EUR)
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SVS-Pensionsbeitrag fuer Selbstaendige in Oesterreich
Selbstaendige und Gewerbetreibende sind ueber die SVS (Sozialversicherung der Selbstaendigen) versichert. Der Pensionsbeitrag betraegt 18,5 Prozent der monatlichen Beitragsgrundlage. Diese wird aus dem Gewinn laut Einkommensteuerbescheid des Vorjahres abgeleitet. Im laufenden Jahr werden Vorauszahlungen geleistet, die nach Vorlage des Steuerbescheids nachbemessen werden. Mindestbeitragsgrundlage 2026: rund 518 EUR/Monat.
Beispielrechnung
Bei einem monatlichen Gewinn von 3.000 EUR liegt die Beitragsgrundlage bei 3.000 EUR (innerhalb der Grenzen). Pensionsbeitrag: 3.000 x 18,5 % = 555 EUR. Krankenversicherung: 3.000 x 6,8 % = 204 EUR. Unfallversicherung: ca. 9,31 EUR. Vorsorgekasse (1,53 %): 45,90 EUR. Gesamtbeitrag: rund 814 EUR pro Monat.
Tipps zur Pensionsplanung als Selbstaendiger
Die gesetzliche Pension nach GSVG ist oft niedriger als bei ASVG-Versicherten, da die Beitragsgrundlage nach dem Gewinn (nicht nach Umsatz oder Bruttolohn) bemessen wird. Ergaenzende private Vorsorge ist daher besonders wichtig. Die Zukunftsvorsorge, Lebensversicherungen und ETF-Sparplaene sind haefige Ergaenzungen. Steueroptimierung durch Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag sollte ebenfalls beruecksichtigt werden.
Frequently asked questions
Wie hoch ist der Pensionsbeitrag fuer Selbstaendige in Oesterreich 2026?
Selbstaendige und Gewerbetreibende zahlen einen Pensionsbeitrag von 18,5 Prozent der monatlichen Beitragsgrundlage nach dem GSVG. Hinzu kommen der Krankenversicherungsbeitrag (6,8 %), der Unfallversicherungsbeitrag (rund 9,31 EUR/Monat pauschal) und ggf. der Selbstaendigenvorsorgekassenbeitrag (1,53 %). Die Mindestbeitragsgrundlage 2026 liegt bei rund 518 EUR monatlich.
Wie wird die Beitragsgrundlage fuer Selbstaendige ermittelt?
Die Beitragsgrundlage orientiert sich am Gewinn laut Einkommensteuerbescheid des Vorjahres (retroaktive Endabrechnung). Vorlaeuifig werden Beitraege auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage oder einer Vorauszahlung berechnet. Nach Vorliegen des Steuerbescheids erfolgt die Nachbemessung. Laeuf der Gewinn ueber die Hoechstbeitragsgrundlage (monatlich ca. 6.060 EUR), kuerzt sich die Beitragsgrundlage auf diesen Betrag.
Was gilt fuer Neugruender?
In den ersten drei Jahren der Selbstaendigkeit koennen Neugruender von der Mindestbeitragsgrundlage profitieren und zahlen entsprechend geringere Vorauszahlungen. Ausserdem gibt es bei der SVS eine Neugruenderfoerderung. Eine Nachbemessung erfolgt wie bei allen Selbstaendigen nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids.
Ja, Selbstaendige koennen freiwillige Hoeherversicherungsbeitraege in die gesetzliche Pensionsversicherung einzahlen, was spaeter zu einer hoeheren Pension fuehrt. Alternativ kann privat oder ueber eine Pensionskasse vorgesorgt werden. Beitraege zu Zukunftsvorsorgeprodukten sind steuerlich teilweise absetzbar.