Wie hoch wird Ihre ASVG-Alterspension sein? Geben Sie Ihre Beitragsjahre, Ihr durchschnittliches pensionspflichtiges Einkommen und Ihr geplantes Pensionsantrittsalter ein. Der Rechner ermittelt sofort Bruttopension, Steigerungsbetrag und eine vereinfachte Nettoschaetzung nach SV und Einkommensteuer.
Monatliche Bruttopension (EUR)
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Jahrespension (14x)
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Steigerungsbetrag gesamt
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Geschaetzte Nettopension / Monat
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Beitragsjahre
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Ihre Aufschluesselung
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Wie der ASVG-Steigerungsbetrag funktioniert
Die gesetzliche Alterspension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) errechnet sich aus dem Steigerungsbetrag: Pro Beitragsjahr werden 1,78 Prozent der Bemessungsgrundlage als jaehrliche Pension anerkannt. Bei 40 Beitragsjahren ergibt das einen Gesamtsteigerungssatz von 71,2 Prozent. Die Bemessungsgrundlage ist der Durchschnitt der besten 40 Jahre des Erwerbslebens, indexiert und gedeckelt bei der ASVG-Hoechstbeitragsgrundlage von 6.450 Euro monatlich. Je laenger und hoeher die Beitragszeiten, desto hoeher die Pension.
14 Auszahlungen pro Jahr und die Bemessungsgrundlage
Die Pension wird in Oesterreich 14-mal jaehrlich ausgezahlt: 12 monatliche Bezuege sowie je eine Sonderzahlung im Juni und September. Die Jahrespension teilt sich daher auf 14 gleiche Betraege auf. Fuer einen realistischen Vergleich mit dem bisherigen Nettolohn ist die 14. Auszahlung pro Termin massgeblich. Die Bemessungsgrundlage beruecksichtigt das pensionspflichtige Einkommen ueber die gesamte Erwerbsdauer; dieser Rechner verwendet vereinfachend das angegebene Durchschnittseinkommen.
Abzuege: SV und Einkommensteuer auf die Pension
Auch Pensionsbezieher zahlen Sozialversicherungsbeitraege und Einkommensteuer. Der Krankenversicherungsbeitrag fuer Pensionisten betraegt 2025 rund 5,1 Prozent; dieser Rechner verwendet vereinfachend 5 Prozent. Zusaetzlich unterliegt die Pension der regulaeren Einkommensteuer nach Paragraf 33 EStG. Pensionisten haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag (bis 868 Euro, mit Einschleifung ab 25.078 Euro) und die Werbungskostenpauschale (132 Euro). Der Rechner zieht vereinfachte Absetzbetraege ab, um die geschaetzte Nettopension zu ermitteln.
Mindestpension und Ausgleichszulage 2025
Liegt die errechnete Eigenpension unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz von ca. 1.217 Euro monatlich (2025), kann eine Aufstockung durch die Ausgleichszulage beantragt werden, sofern kein anderes Einkommen oder Vermoegen den Richtsatz ueberschreitet. Der Richtsatz wird jaehrlich angepasst und gilt fuer alleinstehende Personen. Fuer Ehepaare und Personen mit weiteren Einkunftsquellen gelten abweichende Grenzen. Weitere Informationen liefert die Pensionsversicherungsanstalt unter pva.at.