Basispauschalierung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner in Österreich. 12 Prozent Betriebsausgabenpauschale, max. 26.400 Euro. Einkommensteuer sofort berechnen.
Tragen Sie Ihre Betriebseinnahmen ein und der Rechner ermittelt die pauschalen Betriebsausgaben (12 Prozent), das zu versteuernde Einkommen und die Einkommensteuer 2025.
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Pauschale Betriebsausgaben
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Gewinn vor SVS
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Wie die Basispauschalierung in Österreich funktioniert
Die Basispauschalierung nach Paragraf 17 EStG erlaubt Selbständigen, anstelle der Einzelerfassung aller Betriebsausgaben pauschal 12 Prozent der Betriebseinnahmen (netto, ohne USt) als Ausgaben anzusetzen. Dieser Pauschalbetrag ist mit 26.400 Euro jährlich gedeckelt. Für kaufmännische und technische Beratungsberufe gilt ein Satz von 6 Prozent (max. 13.200 Euro). Pflichtbeiträge zur SVS und Reisekosten dürfen zusätzlich abgezogen werden.
Rechenbeispiel
Ein Berater erzielt 60.000 Euro Nettoeinnahmen und zahlt 8.000 Euro SVS-Beiträge. Die 12-Prozent-Pauschale ergibt 7.200 Euro. Der Gewinn beträgt 60.000 minus 7.200 gleich 52.800 Euro. Nach Abzug der SVS von 8.000 Euro ergibt das ein zu versteuerndes Einkommen von 44.800 Euro. Die Einkommensteuer nach dem Tarif 2025 beträgt rund 12.990 Euro.
Tipps zur Pauschalierung
Vergleichen Sie die Pauschale mit Ihren tatsächlichen Ausgaben, bevor Sie sich entscheiden. Liegen Ihre Kosten deutlich über 12 Prozent, fahren Sie mit dem Einzelnachweis besser. Beachten Sie, dass ein Wechsel von der Pauschalierung zur Buchführung eine Gewinnermittlung des Übergangs erfordert. Der Gewinnfreibetrag (bis zu 13 Prozent des Gewinns, mindestens 4.500 Euro Grundfreibetrag) kann die Steuerlast weiter senken.
Frequently asked questions
Wer darf die Basispauschalierung in Österreich nutzen?
Die Basispauschalierung nach Paragraf 17 EStG dürfen Selbständige und Gewerbetreibende nutzen, deren Umsatz im Vorjahr 220.000 Euro nicht überschritten hat. Sie müssen keine doppelte Buchführung führen und ihre Einnahmen nach der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Wer einmal zur Buchführung gewechselt ist, kann nicht ohne Weiteres zurück zur Pauschalierung.
Wie hoch ist die Betriebsausgabenpauschale?
Die allgemeine Betriebsausgabenpauschale beträgt 12 Prozent der Betriebseinnahmen (exklusive Umsatzsteuer), maximal jedoch 26.400 Euro pro Jahr. Für kaufmännische und technische Beratung sowie für bestimmte freie Berufe gilt ein niedrigerer Satz von 6 Prozent, ebenfalls gedeckelt. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (SVS) können zusätzlich zur Pauschale abgesetzt werden.
Kann ich neben der Pauschale noch andere Ausgaben abziehen?
Neben der 12-Prozent-Pauschale dürfen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (SVS-Beiträge), Reise- und Fahrtkosten sowie die Grundfreibeträge für den Gewinnfreibetrag gesondert abgezogen werden. Alle anderen Betriebsausgaben sind mit der Pauschale abgegolten und können nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
Wann ist die Pauschalierung vorteilhaft?
Die Basispauschalierung lohnt sich, wenn die tatsächlichen Betriebsausgaben unter 12 Prozent der Einnahmen liegen, zum Beispiel bei Dienstleistungsberufen mit wenig Sachaufwand. Liegen die echten Kosten höher, ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Einzelnachweis günstiger. Ein Vergleich lohnt sich immer vor der Steuererklärung.