Wählen Sie Ihr Bundesland, die Nutzfläche und die Kategorie der Wohnung. Der Rechner berechnet den zulässigen Richtwertmietzins nach dem MRG 2025.
Zulässiger Richtwertmietzins
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Basis-Richtwert (EUR/m²)
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Mit Zu-/Abschlag (EUR/m²)
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Tatsächliche Miete
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Differenz (+ = zu viel)
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Ihre Aufschlüsselung
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Das Richtwertmietzinssystem in Österreich
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kennt für Altbauwohnungen das Richtwertmietzinssystem. Der Richtwert ist ein Quadratmeter-Preis, der je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist und alle zwei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst wird. Vom Richtwert darf der Vermieter Zu- und Abschläge vornehmen, die die tatsächliche Qualität der Wohnung gegenüber der definierten Normwohnung widerspiegeln. Ein einfaches Wohnhaus in einer guten Innenstadtlage mit Balkon rechtfertigt einen Zuschlag, ein sanierungsbedürftiges Objekt ohne Zentralheizung einen Abschlag.
Rechenbeispiel Wien
Eine 70 Quadratmeter Altbauwohnung in Wien mit 10 Prozent Zuschlag für gute Lage und Balkon: Richtwert 6,67 Euro je Quadratmeter, mit Zuschlag 7,34 Euro. Gesamtmietzins: 70 mal 7,34 gleich rund 514 Euro netto im Monat. Dazu kommen noch Betriebskosten und Umsatzsteuer. Übersteigt die tatsächliche Miete diesen Wert erheblich, kann eine Überprüfung beim Mietamt sinnvoll sein.
Tipps für Mieter und Vermieter
Vermieter sollten die Zu- und Abschläge sorgfältig dokumentieren und im Mietvertrag ausweisen. Mieter können die Angemessenheit der Miete kostenlos beim Mietamt (Wien) oder der Bezirkshauptmannschaft prüfen lassen. Ein Rechtsgutachten durch einen Anwalt oder die Mietervereinigung ist bei größeren Differenzen empfehlenswert.