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Mietpreisrichtwert-Rechner Österreich 2025

Richtwertmietzins nach dem MRG in Österreich berechnen. Bundeslandbezogene Richtwerte 2025, Zu- und Abschläge, angemessener Mietzins pro Quadratmeter.

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Wählen Sie Ihr Bundesland, die Nutzfläche und die Kategorie der Wohnung. Der Rechner berechnet den zulässigen Richtwertmietzins nach dem MRG 2025.

Positiver Wert: Zuschlag (gute Lage, Balkon). Negativer Wert: Abschlag (schlechter Zustand).

Richtwerte April 2023. Gilt nur für MRG-Vollanwendung (Altbau vor 1945, mehr als 2 Wohneinheiten).

Zulässiger Richtwertmietzins

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Basis-Richtwert (EUR/m²)

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Mit Zu-/Abschlag (EUR/m²)

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Tatsächliche Miete

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Differenz (+ = zu viel)

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Ihre Aufschlüsselung

Aktualisiert sich live
PositionBetrag

Das Richtwertmietzinssystem in Österreich

Das Mietrechtsgesetz (MRG) kennt für Altbauwohnungen das Richtwertmietzinssystem. Der Richtwert ist ein Quadratmeter-Preis, der je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist und alle zwei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst wird. Vom Richtwert darf der Vermieter Zu- und Abschläge vornehmen, die die tatsächliche Qualität der Wohnung gegenüber der definierten Normwohnung widerspiegeln. Ein einfaches Wohnhaus in einer guten Innenstadtlage mit Balkon rechtfertigt einen Zuschlag, ein sanierungsbedürftiges Objekt ohne Zentralheizung einen Abschlag.

Rechenbeispiel Wien

Eine 70 Quadratmeter Altbauwohnung in Wien mit 10 Prozent Zuschlag für gute Lage und Balkon: Richtwert 6,67 Euro je Quadratmeter, mit Zuschlag 7,34 Euro. Gesamtmietzins: 70 mal 7,34 gleich rund 514 Euro netto im Monat. Dazu kommen noch Betriebskosten und Umsatzsteuer. Übersteigt die tatsächliche Miete diesen Wert erheblich, kann eine Überprüfung beim Mietamt sinnvoll sein.

Tipps für Mieter und Vermieter

Vermieter sollten die Zu- und Abschläge sorgfältig dokumentieren und im Mietvertrag ausweisen. Mieter können die Angemessenheit der Miete kostenlos beim Mietamt (Wien) oder der Bezirkshauptmannschaft prüfen lassen. Ein Rechtsgutachten durch einen Anwalt oder die Mietervereinigung ist bei größeren Differenzen empfehlenswert.

Frequently asked questions

Für welche Wohnungen gilt das Richtwertmietzinssystem?
Das Richtwertmietzinssystem gilt nur für Altbauwohnungen (Mietvertragsabschluss nach April 1994 oder ab dem Eintritt in einen Mietvertrag), die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen. Das betrifft vor allem Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die vor 1945 erbaut wurden. Neubaumieten, Eigentumswohnungen in Mietverhältnissen und Geschäftsräume sind meist ausgenommen.
Wie hoch ist der Richtwert in den Bundesländern 2025?
Die Richtwerte werden alle zwei Jahre angepasst. Ab April 2023 gelten folgende Werte je Quadratmeter Nutzfläche monatlich: Wien 6,67 Euro, Niederösterreich 6,31 Euro, Burgenland 5,30 Euro, Steiermark 9,00 Euro, Kärnten 7,37 Euro, Oberösterreich 7,24 Euro, Salzburg 9,22 Euro, Tirol 8,92 Euro, Vorarlberg 10,25 Euro. Die nächste Anpassung erfolgt gemäß dem Verbraucherpreisindex.
Welche Zu- und Abschläge sind beim Richtwertmietzins zulässig?
Vom Richtwert dürfen Zu- und Abschläge vorgenommen werden, wenn die Wohnung besser oder schlechter ist als die Normwohnung. Zuschläge sind möglich für: sehr gute Lage, Terrasse oder Balkon, Garage, neuwertige Ausstattung, Lift. Abschläge sind vorzunehmen bei: schlechter Lage (Lärm, dunkler Innenhof), Substandardausstattung, fehlende Heizung oder schlechtem Zustand des Gebäudes. Unzulässige Aufschläge können vor der Schlichtungsstelle angefochten werden.
Was kann ich tun, wenn die Miete zu hoch ist?
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Miete über dem zulässigen Richtwertmietzins liegt, können Sie sich an die Mietervereinigung oder den Österreichischen Mieterbund wenden. Eine kostenlose Überprüfung ist bei der zuständigen Bezirksgericht-Schlichtungsstelle (in Wien beim Mietamt) möglich. Bei einem erfolgreichen Verfahren kann die Miete rückwirkend auf das zulässige Maß herabgesetzt werden, meist für bis zu drei Jahre rückwirkend.

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