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Grunderwerbsteuer-Rechner Österreich 2025

Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent und Eintragungsgebühr 1,1 Prozent auf den Kaufpreis berechnen. Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich 2025.

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Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr beim Immobilienkauf in Österreich auf einen Blick.

Normaler Kauf zu einem marktüblichen Preis. Für begünstigte Familienübertragungen gelten andere Sätze.

Nebenkosten gesamt

Grunderwerbsteuer (3,5 %)

Eintragungsgebühr (1,1 %)

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Was Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr bedeuten

Wer in Österreich eine Immobilie kauft, zahlt zwei gesetzlich festgelegte Abgaben: die Grunderwerbsteuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und die Eintragungsgebühr für das Grundbuch. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises und ist an das Finanzamt abzuführen, die Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent geht an die Justiz. Beide Beträge werden in der Regel vom Notar oder Rechtsanwalt im Zuge der Vertragserrichtung abgerechnet und direkt eingezahlt.

Rechenbeispiel: Kaufpreis 400.000 Euro

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt sich eine Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent, also 14.000 Euro, und eine Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent, also 4.400 Euro. Die gesetzlichen Nebenkosten betragen damit zusammen 18.400 Euro. Hinzu kommen Notarkosten von etwa 2.000 bis 4.000 Euro sowie bei Einschaltung eines Maklers eine Provision von bis zu 3 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer, also bis zu 14.400 Euro. Insgesamt sollten Käufer bei 400.000 Euro Kaufpreis rund 30.000 bis 36.000 Euro an Nebenkosten einplanen.

Wann gilt der Stufentarif bei Familienübertragungen

Bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie, etwa bei Schenkungen oder Erbschaften an nahe Angehörige, gilt nicht der pauschale Satz von 3,5 Prozent. Stattdessen kommt ein Stufentarif auf den Grundstückswert zur Anwendung: bis 250.000 Euro 0,5 Prozent, von 250.000 bis 400.000 Euro 2 Prozent und für den darüber hinausgehenden Betrag 3,5 Prozent. Dieser Rechner bezieht sich auf den Regelfall eines marktüblichen Kaufs; für Familienübertragungen sollte ein Notar oder Steuerberater die genaue Bemessungsgrundlage berechnen.

Alle Kaufnebenkosten im Überblick

Neben den hier berechneten gesetzlichen Abgaben fallen beim Immobilienkauf weitere Kosten an. Der Notar oder Rechtsanwalt verrechnet für Vertragserrichtung, Beglaubigung und Treuhandabwicklung in der Regel 1 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Eine Maklerprovision ist gesetzlich gedeckelt: Bei Kaufpreisen über 48.448 Euro darf der Makler maximal 3 Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer verrechnen, also 3,6 Prozent brutto. Wer eine Hypothek aufnimmt, zahlt zusätzlich die Eintragungsgebühr für das Pfandrecht von 1,2 Prozent des Kreditbetrags. Als Faustregel gilt: 8 bis 12 Prozent des Kaufpreises als Nebenkosten einplanen.

Frequently asked questions

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Österreich grundsätzlich 3,5 Prozent des Kaufpreises. Berechnet wird sie auf den Wert der Gegenleistung, also in der Regel auf den vereinbarten Kaufpreis der Immobilie. Liegt keine oder eine unüblich niedrige Gegenleistung vor, kommt der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage zum Einsatz.
Was kostet die Eintragung ins Grundbuch?
Die Eintragungsgebühr ins Grundbuch beträgt 1,1 Prozent des Kaufpreises. Sie fällt zusätzlich zur Grunderwerbsteuer an und wird von der Justiz eingehoben. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro macht die Eintragungsgebühr 4.400 Euro aus.
Gibt es eine begünstigte Übertragung innerhalb der Familie?
Ja. Bei unentgeltlichen Übertragungen in der Familie (zum Beispiel Schenkung oder Erbschaft an Ehepartner, Kinder oder Geschwister) gilt nicht der pauschale Satz von 3,5 Prozent, sondern ein Stufentarif auf den Grundstückswert: 0,5 Prozent bis 250.000 Euro, 2 Prozent von 250.000 bis 400.000 Euro und 3,5 Prozent für den darüber hinausgehenden Betrag. Beim Kauf zu einem marktüblichen Preis gilt stets 3,5 Prozent.
Welche weiteren Kaufnebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?
Neben Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr entstehen Notarkosten (rund 1 bis 2 Prozent), gegebenenfalls eine Maklerprovision (maximal 3 Prozent plus Umsatzsteuer bei Kaufpreisen über 48.448 Euro), sowie Beglaubigungskosten. Insgesamt sollten Käufer in Österreich etwa 8 bis 12 Prozent des Kaufpreises als Nebenkosten einplanen.

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