Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr beim Immobilienkauf in Österreich auf einen Blick.
Nebenkosten gesamt
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Grunderwerbsteuer (3,5 %)
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Eintragungsgebühr (1,1 %)
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Ihre Aufschlüsselung
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Was Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr bedeuten
Wer in Österreich eine Immobilie kauft, zahlt zwei gesetzlich festgelegte Abgaben: die Grunderwerbsteuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und die Eintragungsgebühr für das Grundbuch. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises und ist an das Finanzamt abzuführen, die Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent geht an die Justiz. Beide Beträge werden in der Regel vom Notar oder Rechtsanwalt im Zuge der Vertragserrichtung abgerechnet und direkt eingezahlt.
Rechenbeispiel: Kaufpreis 400.000 Euro
Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt sich eine Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent, also 14.000 Euro, und eine Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent, also 4.400 Euro. Die gesetzlichen Nebenkosten betragen damit zusammen 18.400 Euro. Hinzu kommen Notarkosten von etwa 2.000 bis 4.000 Euro sowie bei Einschaltung eines Maklers eine Provision von bis zu 3 Prozent zuzüglich Umsatzsteuer, also bis zu 14.400 Euro. Insgesamt sollten Käufer bei 400.000 Euro Kaufpreis rund 30.000 bis 36.000 Euro an Nebenkosten einplanen.
Wann gilt der Stufentarif bei Familienübertragungen
Bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie, etwa bei Schenkungen oder Erbschaften an nahe Angehörige, gilt nicht der pauschale Satz von 3,5 Prozent. Stattdessen kommt ein Stufentarif auf den Grundstückswert zur Anwendung: bis 250.000 Euro 0,5 Prozent, von 250.000 bis 400.000 Euro 2 Prozent und für den darüber hinausgehenden Betrag 3,5 Prozent. Dieser Rechner bezieht sich auf den Regelfall eines marktüblichen Kaufs; für Familienübertragungen sollte ein Notar oder Steuerberater die genaue Bemessungsgrundlage berechnen.
Alle Kaufnebenkosten im Überblick
Neben den hier berechneten gesetzlichen Abgaben fallen beim Immobilienkauf weitere Kosten an. Der Notar oder Rechtsanwalt verrechnet für Vertragserrichtung, Beglaubigung und Treuhandabwicklung in der Regel 1 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Eine Maklerprovision ist gesetzlich gedeckelt: Bei Kaufpreisen über 48.448 Euro darf der Makler maximal 3 Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer verrechnen, also 3,6 Prozent brutto. Wer eine Hypothek aufnimmt, zahlt zusätzlich die Eintragungsgebühr für das Pfandrecht von 1,2 Prozent des Kreditbetrags. Als Faustregel gilt: 8 bis 12 Prozent des Kaufpreises als Nebenkosten einplanen.