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Witwenrente-Rechner 2025

Grosse oder kleine Witwenrente berechnen: Bruttorente, Freibetrag, Einkommensanrechnung und Netto-Witwenrente schnell und korrekt.

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Wie hoch ist Ihre Witwenrente nach Einkommensanrechnung? Geben Sie die Rente des Verstorbenen, die Art der Witwenrente, Ihr eigenes Bruttoeinkommen und die Anzahl der Kinder ein.

Witwenrente nach Anrechnung

Brutto-Witwenrente

Anrechenbares Nettoeinkommen

Freibetrag

Anrechnung

Ihre Aufschlüsselung

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PositionBetrag

Rechenbeispiel: 1.500 EUR Rente des Verstorbenen, grosse Witwenrente, 2.000 EUR eigenes Brutto

Bei 1.500 EUR Rente des Verstorbenen und der grossen Witwenrente (55 %) sind das 825,00 € EUR brutto. Aus 2.000 EUR eigenem Bruttoeinkommen ergibt sich ein pauschaliertes Netto von 1.200,00 € EUR. Der Freibetrag liegt ab Juli 2025 bei 1.076,86 € EUR; 40 Prozent des darueber liegenden Betrags (123,14 € EUR), also 49,26 € EUR, werden angerechnet. Es bleiben 775,74 € EUR Witwenrente im Monat. Je Kind erhoeht sich der Freibetrag um 228,42 EUR.

Grosse und kleine Witwenrente im Ueberblick

  • Grosse Witwenrente: 55 Prozent der Versichertenrente, dauerhaft bei Erfuellung der Voraussetzungen (Alter 47+, Kindererziehung oder Erwerbsminderung)
  • Kleine Witwenrente: 25 Prozent der Versichertenrente, in der Regel auf 24 Monate befristet
  • Freibetrag ab Juli 2025: 1.076,86 EUR pro Monat
  • Kindererhöhung: 228,42 EUR pro waisenrentenberechtigtem Kind und Monat
  • Einkommensanrechnung: 40 Prozent des anrechenbaren Nettoeinkommens über dem Freibetrag

Pauschalierung des Nettoeinkommens

Bei Erwerbseinkommen wird das Nettoeinkommen nicht exakt berechnet, sondern pauschal ermittelt: Von den Bruttoeinnahmen werden 40 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist das anrechenbare Nettoeinkommen. Andere Einkommensarten (z. B. Mieteinnahmen, Kapitalertraege) werden nach anderen Pauschalregeln beruecksichtigt und sind in diesem Rechner nicht enthalten.

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner verwendet die verifizierten Werte aus der Datenbasis dieser Website. Der Rentensatz (55 oder 25 Prozent) wird auf die Rente des Verstorbenen angewendet, um die Brutto-Witwenrente zu ermitteln. Das eigene Bruttoeinkommen wird mit dem Faktor 0,60 multipliziert (pauschaler Abzug 40 Prozent). Uebersteigt dieses pauschale Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des Mehrbetrags als Anrechnung abgezogen. Das Ergebnis ist die verbleibende Witwenrente, mindestens null.

Der Rechner berechnet ausschliesslich die Einkommensanrechnung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Steuerliche Aspekte der Witwenrente sowie Besonderheiten bei Heiratsabkommen, Auslandsrenten oder Betriebsrenten werden nicht beruecksichtigt. Fuer eine individuelle Berechnung empfiehlt sich die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.

Frequently asked questions

Was ist der Unterschied zwischen grosser und kleiner Witwenrente?
Die grosse Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird dauerhaft gezahlt, wenn der Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist, ein Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und wird in der Regel nur für 24 Monate gezahlt. Beide Renten unterliegen der Einkommensanrechnung.
Wie wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Von eigenem Erwerbseinkommen wird pauschal ein Abzug von 40 Prozent vorgenommen, um das anrechenbare Nettoeinkommen zu ermitteln. Übersteigt dieses den monatlichen Freibetrag (1.076,86 EUR ab Juli 2025, zuzüglich 228,42 EUR je Kind), werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen.
Erhöht sich der Freibetrag, wenn Kinder vorhanden sind?
Ja. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 EUR pro Monat (Stand Juli 2025). Der Grundfreibetrag von 1.076,86 EUR gilt unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind.
Wird die Witwenrente versteuert?
Ja. Die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs und steigt jahrlich an. Wer ab 2040 erstmals Witwenrente bezieht, versteuert sie vollständig. Hinzu kommt der Grundfreibetrag der Einkommensteuer, der fur viele Bezieher kleinerer Witwenrenten dazu fuhrt, dass keine oder nur geringe Steuern anfallen. Der Rechner weist ausschliesslich die Anrechnung aus, nicht die Steuerbelastung.

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