Wie hoch ist Ihre Witwenrente nach Einkommensanrechnung? Geben Sie die Rente des Verstorbenen, die Art der Witwenrente, Ihr eigenes Bruttoeinkommen und die Anzahl der Kinder ein.
Witwenrente nach Anrechnung
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Brutto-Witwenrente
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Anrechenbares Nettoeinkommen
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Freibetrag
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Anrechnung
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Ihre Aufschlüsselung
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Rechenbeispiel: 1.500 EUR Rente des Verstorbenen, grosse Witwenrente, 2.000 EUR eigenes Brutto
Bei 1.500 EUR Rente des Verstorbenen und der grossen Witwenrente (55 %) sind das 825,00 € EUR brutto. Aus 2.000 EUR eigenem Bruttoeinkommen ergibt sich ein pauschaliertes Netto von 1.200,00 € EUR. Der Freibetrag liegt ab Juli 2025 bei 1.076,86 € EUR; 40 Prozent des darueber liegenden Betrags (123,14 € EUR), also 49,26 € EUR, werden angerechnet. Es bleiben 775,74 € EUR Witwenrente im Monat. Je Kind erhoeht sich der Freibetrag um 228,42 EUR.
Grosse und kleine Witwenrente im Ueberblick
- Grosse Witwenrente: 55 Prozent der Versichertenrente, dauerhaft bei Erfuellung der Voraussetzungen (Alter 47+, Kindererziehung oder Erwerbsminderung)
- Kleine Witwenrente: 25 Prozent der Versichertenrente, in der Regel auf 24 Monate befristet
- Freibetrag ab Juli 2025: 1.076,86 EUR pro Monat
- Kindererhöhung: 228,42 EUR pro waisenrentenberechtigtem Kind und Monat
- Einkommensanrechnung: 40 Prozent des anrechenbaren Nettoeinkommens über dem Freibetrag
Pauschalierung des Nettoeinkommens
Bei Erwerbseinkommen wird das Nettoeinkommen nicht exakt berechnet, sondern pauschal ermittelt: Von den Bruttoeinnahmen werden 40 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist das anrechenbare Nettoeinkommen. Andere Einkommensarten (z. B. Mieteinnahmen, Kapitalertraege) werden nach anderen Pauschalregeln beruecksichtigt und sind in diesem Rechner nicht enthalten.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner verwendet die verifizierten Werte aus der Datenbasis dieser Website. Der Rentensatz (55 oder 25 Prozent) wird auf die Rente des Verstorbenen angewendet, um die Brutto-Witwenrente zu ermitteln. Das eigene Bruttoeinkommen wird mit dem Faktor 0,60 multipliziert (pauschaler Abzug 40 Prozent). Uebersteigt dieses pauschale Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des Mehrbetrags als Anrechnung abgezogen. Das Ergebnis ist die verbleibende Witwenrente, mindestens null.
Der Rechner berechnet ausschliesslich die Einkommensanrechnung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Steuerliche Aspekte der Witwenrente sowie Besonderheiten bei Heiratsabkommen, Auslandsrenten oder Betriebsrenten werden nicht beruecksichtigt. Fuer eine individuelle Berechnung empfiehlt sich die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.