Wie hoch ist Ihr Bürgergeld-Anspruch? Tragen Sie Haushaltsgröße, Warmmiete und Erwerbseinkommen ein. Der Rechner zeigt Regelbedarf, anrechenbares Einkommen und den monatlichen Anspruch sofort an.
Bürgergeld-Anspruch pro Monat
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Regelbedarf
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Kosten der Unterkunft
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Anrechenbares Einkommen
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Ihre Aufschlüsselung
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Position
Betrag
Rechenbeispiel
Eine alleinstehende Person mit 500 EUR Warmmiete und ohne Einkommen erhält 563 EUR Regelbedarf plus 500 EUR Unterkunft, also 1.063 EUR Bürgergeld. Mit einem Minijob von 556 EUR bleiben 194,80 EUR anrechnungsfrei; angerechnet werden 361,20 EUR, der Anspruch sinkt auf 701,80 EUR.
Regelsätze 2025: Alleinstehende 563, Paare je 506, Jugendliche 471, Kinder 6 bis 13 Jahre 390, Kinder 0 bis 5 Jahre 357 EUR.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner addiert den Regelbedarf aller Haushaltsmitglieder und die eingegebene Warmmiete. Vom Gesamtbedarf wird das anrechenbare Erwerbseinkommen abgezogen. Der Freibetrag nach § 11b SGB II beträgt 100 EUR pauschal, zuzüglich 20 Prozent auf den Teil des Einkommens zwischen 100 und 520 EUR, 30 Prozent auf den Teil zwischen 520 und 1.000 EUR sowie 10 Prozent auf den Teil zwischen 1.000 und 1.200 EUR. Alle Regelsätze und die Freibetragsformel stammen aus dem verifizierten Datensatz für 2025 und werden nicht im Seitencode eingetragen, sondern direkt aus der Datenquelle eingelesen. Sonstige Einkommen (Kindergeld, Unterhalt, Mieteinnahmen) und individuelle Abzüge (Werbungskosten, Versicherungspauschale) sind nicht berücksichtigt. Für die verbindliche Berechnung wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.
Frequently asked questions
Wie wird der Bürgergeld-Anspruch berechnet?
Der Bürgergeld-Anspruch setzt sich aus dem Regelbedarf und den anerkannten Kosten der Unterkunft (Warmmiete) zusammen. Vom Gesamtbedarf wird das anrechenbare Erwerbseinkommen abgezogen. Anrechenbar ist das Bruttoeinkommen abzüglich des Erwerbstätigen-Freibetrags: Die ersten 100 Euro sind vollständig frei, dann 20 Prozent auf den Betrag bis 520 Euro, 30 Prozent auf den Teil zwischen 520 und 1.000 Euro, sowie 10 Prozent auf den Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro.
Was sind die Regelbedarfsstufen 2025?
Für 2025 gelten folgende monatliche Regelbedarfe: Alleinstehende erhalten 563 Euro, jeder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 Euro. Die Beträge werden jährlich per Gesetz angepasst.
Werden alle Kosten der Unterkunft übernommen?
Das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe. Was als angemessen gilt, richtet sich nach den örtlichen Richtwerten und der Haushaltsgröße. Liegen die tatsächlichen Kosten darüber, fordert das Jobcenter in der Regel auf, die Kosten zu senken. Im Rechner können Sie Ihre tatsächliche Warmmiete eingeben, um den rechnerischen Anspruch zu ermitteln.
Wie wirkt sich ein Nebenverdienst auf das Bürgergeld aus?
Erwerbseinkommen wird nicht vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Die ersten 100 Euro sind vollständig anrechnungsfrei. Von dem Teil zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent freigelassen, vom Teil zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und vom Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro 10 Prozent. Ein Minijob mit 556 Euro Verdienst reduziert den Bürgergeld-Anspruch also um weniger als die Hälfte des Verdienstes, was Arbeit im Niedriglohnbereich finanziell attraktiver machen soll.