Der Besteuerungsanteil für Rentenbeginn 2025 beträgt 83,5 Prozent. Von einer Jahresrente von 18.000 EUR sind damit 15.030 EUR steuerpflichtig. Der dauerhaft festgesetzte Rentenfreibetrag beträgt 2.970 EUR und bleibt lebenslang steuerfrei. Einkommensteuer fällt nur an, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.096 EUR liegt.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn
Rentenbeginn vor 2005: Besteuerungsanteil 50 Prozent
Rentenbeginn 2005 bis 2020: Anstieg um 2 Prozentpunkte pro Jahr (von 50 auf 80 Prozent)
Rentenbeginn 2021: 81 Prozent, Rentenbeginn 2022: 82 Prozent
Ab 2023: Anstieg um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr (2025: 83,5 %, bis 100 % im Jahr 2058)
Was ist der Rentenfreibetrag?
Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil der Rente, der sich aus dem Besteuerungsanteil im ersten vollen Rentenjahr ergibt. Er wird in EUR festgesetzt und bleibt lebenslang unverändert. Steigt die Rente durch Rentenanpassungen, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil, denn der Freibetrag in EUR bleibt konstant. Nur Neurentner profitieren unmittelbar vom aktuellen Besteuerungsanteil, da der Freibetrag bei Rentenbeginn berechnet wird.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner ermittelt den Besteuerungsanteil anhand des eingegebenen Rentenbeginn-Jahres nach der Stufentabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Auf Basis dieses Anteils berechnet er den steuerpflichtigen Rentenanteil und den dauerhaft festen Rentenfreibetrag. Er verwendet die verifizierten Tarifdaten aus der Datenbank dieser Website.
Der Rechner zeigt ausschließlich den steuerpflichtigen Rentenanteil und den Rentenfreibetrag. Die tatsächliche Einkommensteuer hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab, also insbesondere von weiteren Einkünften, Sonderausgaben und Werbungskosten. Für eine vollständige Steuerberechnung nutzen Sie den Einkommensteuer-Rechner. Für individuelle Steuerplanung im Rentenalter empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Frequently asked questions
Was ist der Besteuerungsanteil der Rente?
Der Besteuerungsanteil gibt an, welcher Teil der gesetzlichen Rente der Einkommensteuer unterliegt. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG). Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Jahresrente versteuern. Der verbleibende Anteil von 16,5 Prozent wird als dauerhafter Rentenfreibetrag festgesetzt und bleibt lebenslang steuerfrei. Steuer fällt erst an, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
Wie steigt der Besteuerungsanteil in den kommenden Jahren?
Der Besteuerungsanteil steigt stufenweise je Rentenbeginn-Jahrgang. Für Rentner, die 2025 erstmals Rente beziehen, beträgt er 83,5 Prozent. Danach erhöht er sich um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, bis er im Jahr 2058 bei 100 Prozent liegt. Für Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, gilt ein Besteuerungsanteil von 50 Prozent. Zwischen 2005 und 2020 stieg der Anteil um 2 Prozentpunkte jährlich.
Wann fällt tatsächlich Einkommensteuer auf die Rente an?
Einkommensteuer auf die Rente fällt nur an, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser beträgt 2025 und 2026 jeweils 12.096 EUR. Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, zahlt bei einem steuerpflichtigen Rentenanteil unterhalb des Grundfreibetrags keine Einkommensteuer. Für eine genaue Steuerberechnung ist jedoch das gesamte Einkommen heranzuziehen, da Sonderausgaben, Werbungskosten und weitere Abzüge berücksichtigt werden.
Was passiert mit dem Rentenfreibetrag, wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt?
Der Rentenfreibetrag wird in Euro festgesetzt und bleibt lebenslang unverandert. Steigt die Rente durch jahrliche Rentenanpassungen, erhöht sich der steuerpflichtige Anteil automatisch, weil der Freibetrag konstant bleibt, die Gesamtrente aber wachst. Wer 2025 in Rente geht und einen Rentenfreibetrag von zum Beispiel 2.970 EUR erhalt, bekommt diesen Betrag steuerlich begunstigt, egal wie hoch die Rente durch spatere Anpassungen steigt.