Der absetzbare Betrag beträgt 10.000 € (Höchstbetrag 29.344 €), die Steuerersparnis beträgt 4.200 €. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % absetzbar; für Verheiratete gilt der doppelte Höchstbetrag.
Höchstbetrag und 100-Prozent-Absetzbarkeit seit 2023
Bis Ende 2022 wurde der absetzbare Anteil der Rürup-Beiträge schrittweise erhöht. Seit dem Veranlagungsjahr 2023 können Beiträge bis zum vollen Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Höchstbetrag wird jährlich an die Rentenversicherungsbeitragsbemessungsgrenze angepasst. Für 2025 liegt er bei 29.344 EUR für Alleinstehende, für Verheiratete bei 58.688 EUR.
Steuerersparnis berechnen
Die Steuerersparnis ergibt sich aus dem absetzbaren Betrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Wer 10.000 EUR einzahlt und einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat, spart 4.200 EUR Einkommensteuer im Jahr der Einzahlung. Hinzu kommt die Ersparnis beim Solidaritätszuschlag, soweit er noch anfällt. Der Rechner weist die reine Einkommensteuerersparnis aus.
Rürup-Rente und gesetzliche Rentenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Rente teilen sich denselben Höchstbetrag. Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge leisten, haben daher nur den verbleibenden Spielraum bis zum Höchstbetrag für Rürup-Beiträge. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht können den vollen Höchstbetrag nutzen, was die Rürup-Rente für diese Gruppe besonders attraktiv macht.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner begrenzt den eingegebenen Jahresbeitrag auf den gesetzlichen Höchstbetrag und multipliziert das Ergebnis mit dem angegebenen Grenzsteuersatz. Die Berechnung folgt der verifizierten Funktion aus der Datenbank dieser Website. Änderungen an Beitrag, Steuersatz oder Familienstand werden sofort übernommen. Der Rechner berücksichtigt keine individuellen Steuergestaltungen wie Verlustvorträge, Gewerbesteueranrechnung oder andere Sonderausgaben.
Frequently asked questions
Wie viel kann ich bei der Rürup-Rente absetzen?
Seit 2023 sind Beiträge zur Rürup-Rente zu 100 Prozent als Sonderausgaben nach § 10 EStG absetzbar. Der Höchstbetrag liegt 2025 bei 29.344 EUR für Alleinstehende. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können den doppelten Höchstbetrag von 58.688 EUR geltend machen. Beiträge oberhalb des Höchstbetrags bleiben steuerlich unberücksichtigt.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente steuerlich am meisten?
Der Steuervorteil hängt direkt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz und damit die Ersparnis je eingesetztem Euro. Besonders vorteilhaft ist die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler, die keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten und daher keine Arbeitgeberzulage wie beim Riester erhalten.
Kann ich Rürup-Beiträge mit der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren?
Ja, jedoch teilen sich gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge und Rürup-Beiträge denselben Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Wer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, hat daher weniger Spielraum für Rürup-Beiträge. Arbeitnehmer sollten den verbleibenden Restbetrag berechnen, bevor sie einen Rürup-Vertrag abschließen.
Wie wird die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase besteuert?
Rürup-Renten werden in der Auszahlungsphase als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG besteuert. Wer ab 2040 in Rente geht, versteuert die Rente vollständig. Für frühere Jahrgänge gilt ein gleitender Besteuerungsanteil. Der Steuervorteil in der Einzahlungsphase wird also durch die Besteuerung der Rente teilweise ausgeglichen; ob sich die Rürup-Rente nach Steuern lohnt, hängt vom Verhältnis der Steuersätze in Einzahlungs- und Rentenphase ab.