Geben Sie die einfache Entfernung in Kilometern und Ihre Arbeitstage pro Jahr ein. Der Rechner ermittelt Ihre jaehrliche Entfernungspauschale nach den gesetzlichen Saetzen 2025.
Jaehrliche Entfernungspauschale
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Als Werbungskosten in der Steuererklarung ansetzbar.
Pauschale pro Arbeitstag
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Ihre Aufschlüsselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
|---|
Rechenbeispiel: 30 km, 220 Arbeitstage
Bei einer einfachen Entfernung von 30 km und 220 Arbeitstagen ergibt sich die Entfernungspauschale wie folgt:
- Die ersten 20 km zu 0,30 EUR/km: 20 x 0,30 EUR = 6,00 EUR pro Tag
- Die restlichen 10 km (km 21 bis 30) zu 0,38 EUR/km: 10 x 0,38 EUR = 3,80 EUR pro Tag
- Pauschale pro Tag: 6,00 EUR + 3,80 EUR = 9,80 EUR
- Jaehrliche Pauschale: 9,80 EUR x 220 Tage = 2.156,00 EUR
Die ersten 20 km zu 0,30 EUR/km (6,00 EUR/Tag) plus 10 km zu 0,38 EUR/km (3,80 EUR/Tag) ergeben 9,80 EUR pro Tag, also 2.156,00 EUR im Jahr. Hinweis: 0,30 EUR/km bis 20 km, 0,38 EUR/km ab dem 21. km; bei Nutzung oeffentlicher Verkehrsmittel ist die Pauschale auf 4.500 EUR/Jahr begrenzt (mit eigenem Pkw nicht).
| Entfernung (km) | Pauschale pro Tag (EUR) | Jahresbetrag bei 220 Tagen (EUR) |
|---|---|---|
| 10 | 3,00 | 660,00 |
| 20 | 6,00 | 1.320,00 |
| 30 | 9,80 | 2.156,00 |
| 40 | 13,60 | 2.992,00 |
| 50 | 17,40 | 3.828,00 |
Die Tabelle verdeutlicht: Ab dem 21. km steigt die Pauschale schneller, weil der hoehere Satz von 0,38 EUR/km greift. Bei 50 km Entfernung und 220 Arbeitstagen koennen Sie 3.828,00 EUR als Werbungskosten geltend machen. Alle Werte gelten fuer Pkw-Nutzer ohne die 4.500-EUR-Jahreshoechstgrenze.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner wendet die gesetzlichen Saetze des Einkommensteuergesetzes (EStG) an. Fuer jeden Arbeitstag wird der Pro-Tag-Betrag in zwei Stufen berechnet: Die ersten 20 km fliessen mit 0,30 EUR/km ein, alle weiteren Kilometer ab dem 21. km mit 0,38 EUR/km. Der Gesamtbetrag pro Tag ergibt sich aus der Summe beider Anteile. Multipliziert mit den Arbeitstagen pro Jahr folgt die jaehrliche Entfernungspauschale, die Sie als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklarung ansetzen koennen.
Wer oeffentliche Verkehrsmittel nutzt, darf den errechneten Betrag nur bis zur Jahreshoechstgrenze von 4.500 EUR abziehen. Bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs entfaellt diese Begrenzung. Der Rechner zeigt den ungedeckelten Betrag; bei Bus- und Bahnnutzern ist der tatsaechlich abziehbare Betrag gegebenenfalls niedriger. Fuer die genaue steuerliche Behandlung empfiehlt sich die Ruecksprache mit einem Steuerberater.