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Mutterschaftsgeld-Rechner 2025

Mutterschaftsgeld 2025 berechnen: Kassenzahlung (max. 13 EUR/Tag), Arbeitgeberzuschuss und Gesamtbetrag ueber den Mutterschutz.

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Wie viel Mutterschaftsgeld erhalten Sie waehrend des Mutterschutzes? Geben Sie Ihr monatliches Nettoentgelt und die Dauer des Mutterschutzes ein.

Standardmassig 98 Tage (14 Wochen gesetzliche Schutzfrist)

Gesamtbetrag Mutterschutz

Taegliches Nettoentgelt

Krankenkasse gesamt

Arbeitgeberzuschuss gesamt

Kasse pro Tag

Ihre Aufschlüsselung

Aktualisiert sich live
PositionBetrag

Rechenbeispiel: 2.100 EUR Netto im Monat

Bei 70 € EUR monatlichem Nettoentgelt ergibt sich ein taegliches Nettoentgelt von 70 € EUR. Die Krankenkasse zahlt 13 € EUR pro Tag (gesetzlicher Hoechstbetrag), der Arbeitgeber stockt um 57 € EUR pro Tag auf. Ueber 98 Tage (14 Wochen Mutterschutz) zahlt die Kasse 1.274 € EUR, der Arbeitgeber 5.586 € EUR, insgesamt 6.860 € EUR. Die Frau erhaelt damit ihr volles Nettoentgelt.

Kassenbetrag und Arbeitgeberzuschuss im Detail

  • Die Krankenkasse zahlt maximal 13 EUR pro Kalendertag. Bei einem taeglichen Nettoentgelt unter 13 EUR zahlt die Kasse nur den tatsaechlichen Betrag.
  • Der Arbeitgeber traegt den Differenzbetrag zwischen dem taeglichen Nettoentgelt und dem Kassenbetrag. Er erstaettet sich diesen Zuschuss ueber das Umlageverfahren U2 (Ausgleichskasse).
  • Das taegliche Nettoentgelt berechnet sich als Monatsnetto geteilt durch 30 (Kalendertage), unabhaengig von der tatsaechlichen Anzahl der Arbeitstage.

Dauer des Mutterschutzes

Die gesetzliche Schutzfrist betraegt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, insgesamt 14 Wochen (98 Tage). Bei Fruehgeburten, Mehrlingsgeburten oder einem Kind mit Behinderung verlaengert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen. In diesem Fall koennen Sie die Anzahl der Tage im Rechner anpassen.

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner teilt das monatliche Nettoentgelt durch 30, um das taegliche Nettoentgelt zu ermitteln. Davon uebernimmt die Krankenkasse bis zu 13 EUR pro Tag. Den Restbetrag traegt der Arbeitgeber als Zuschuss. Die Betraege werden mit der Anzahl der Schutzfristtage multipliziert, um die Gesamtleistungen auszuweisen. Die Berechnung basiert auf den verifizierten Werten aus der Datenbasis dieser Website (Mutterschaftsgeldgesetz, MuSchG).

Dieser Rechner deckt den Regelfall ab: gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen mit einem festen Monatslohn. Fuer Mini-Jobberinnen, Selbstaendige, Beamtinnen sowie privatversicherte Frauen gelten abweichende Regeln. Fuer eine individuelle Berechnung empfiehlt sich die Beratung durch die zustaendige Krankenkasse oder einen Steuerberater.

Frequently asked questions

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld und wie hoch ist es?
Das Mutterschaftsgeld setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 EUR pro Kalendertag. Den Differenzbetrag zum durchschnittlichen taeglichen Nettoentgelt der letzten drei Monate traegt der Arbeitgeber als Zuschuss. Verdient eine Frau netto weniger als 13 EUR pro Tag, zahlt die Kasse nur den tatsaechlichen Tagesbetrag, und der Arbeitgeberzuschuss entfaellt. Privatversicherte und nicht in der GKV versicherte Frauen erhalten stattdessen einen Einmalbetrag vom Bundesamt fuer Soziale Sicherung (bis zu 210 EUR).
Wie lange dauert der Mutterschutz?
Die gesetzliche Schutzfrist betraegt in der Regel 14 Wochen (98 Tage): sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Fruehgeburten, Mehrlingsgeburten oder einem Kind mit Behinderung verlaengert sich die Frist nach der Geburt auf zwoelf Wochen. Waehrend dieser Zeit besteht ein absolutes Beschaeftigungsverbot. Das Mutterschaftsgeld deckt genau diese Schutzfrist ab.
Was passiert nach dem Mutterschaftsgeld?
Nach Ablauf der Mutterschutzfrist schliesst sich das Elterngeld an, das unabhaengig vom Mutterschaftsgeld beantragt werden muss. Elterngeld kann fuer bis zu 14 Monate bezogen werden (Basis) oder in Form von ElterngeldPlus laenger gestreckt werden. Die Kasse zahlt das Mutterschaftsgeld automatisch, das Elterngeld hingegen muss aktiv beim zustaendigen Elterngeldbuero beantragt werden.
Wie berechnet sich das taeglich Nettoentgelt fuer Mini-Jobberinnen und Teilzeitkraefte?
Das taegliche Nettoentgelt wird grundsaetzlich durch 30 Kalendertage geteilt, unabhaengig davon, wie viele Tage tatsaechlich gearbeitet wird. Eine Teilzeitkraft mit 1.000 Euro Netto im Monat hat also ein taegliches Nettoentgelt von 33,33 Euro. Da dieser Betrag ueber dem Kassenbetrag von 13 Euro liegt, zahlt die Krankenkasse den vollen Hoechstbetrag und der Arbeitgeber den Differenzbetrag. Bei Mini-Jobbern ohne GKV-Mitgliedschaft gelten andere Regeln.

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