Wie hoch ist Ihr Kurzarbeitergeld? Geben Sie das normale Soll-Bruttogehalt und das reduzierte Ist-Bruttogehalt ein, waehlen Sie die Steuerklasse und geben Sie an, ob ein Kind beruecksichtigt wird.
Kurzarbeitergeld pro Monat
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Pauschaliertes Soll-Netto
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Ist-Netto
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Netto-Differenz (Berechnungsbasis)
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Your breakdown
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Rechenbeispiel: Soll-Brutto 3.000 EUR, Ist-Brutto 1.500 EUR, Steuerklasse I, ohne Kind
Das pauschalierte Soll-Netto betraegt 2.093,50 €, das Ist-Netto 1.186,75 €. Die Netto-Differenz als Berechnungsbasis ergibt 906,75 €. Das Kurzarbeitergeld betraegt 60 % davon, also 544,05 € im Monat. Mit Kind steigt der Satz auf 67 %.
Soll-Netto und Ist-Netto: Was bedeutet pauschaliert?
Die Bundesagentur fuer Arbeit ermittelt das Kurzarbeitergeld nicht auf Basis des tatsaechlichen Nettolohns, sondern anhand pauschalisierter Nettobetraege. Dazu wird das Bruttogehalt um einen pauschalen Sozialversicherungsanteil (20 %) sowie die anteilige Lohnsteuer nach Steuerklasse und den Solidaritaetszuschlag vermindert. Das Ergebnis weicht vom tatsaechlichen Netto ab, bildet aber die gesetzliche Grundlage fuer die Berechnung des Kurzarbeitergeldes.
Kinderzuschlag: 60 % oder 67 %
Arbeitnehmer, bei denen auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist oder die Steuerklasse III oder V fuehren und ein Kind haben, erhalten 67 % der Netto-Entgeltdifferenz statt 60 %. Das Kind muss im steuerrechtlichen Sinne beruecksichtigt werden; ein Kind aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder eines Stiefkindes im Haushalt kann ebenfalls zaehlen.
Beitragsbemessungsgrenze beachten
Das Soll-Entgelt wird bei der Berechnung auf die Beitragsbemessungsgrenze West (2025: 7.300 EUR/Monat) gekappt. Liegt das tatsaechliche Bruttogehalt darueber, fliesst dennoch hoechstens dieser Betrag in die Berechnung ein. Das Ist-Entgelt wird entsprechend beruecksichtigt.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner ermittelt das pauschalierte Soll-Netto und Ist-Netto jeweils aus dem angegebenen Bruttogehalt. Dazu werden der pauschale Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (20 %) und die anteilige Lohnsteuer nach Steuerklasse abgezogen, ergaenzt um den Solidaritaetszuschlag. Die Differenz beider Nettobetraege ergibt die Berechnungsbasis. Darauf wird der gesetzliche Satz von 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) angewendet. Die Berechnung basiert auf den verifizierten Lohnsteuertabellen und Sozialabgabensaetzen 2025 dieser Website.
Der Rechner ist ein Naeherungsinstrument. Die Bundesagentur fuer Arbeit verwendet amtliche Lohnsteuer- und Sozialversicherungstabellen, die von der hier eingesetzten Pauschalformel leicht abweichen koennen. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich an Ihre zustaendige Agentur fuer Arbeit oder Ihren Arbeitgeber.