Das Urlaubsgeld (13. Monatslohn) wird in Oesterreich nach Paragraf 67 EStG begienstigt besteuert. Geben Sie Ihr monatliches Brutto ein und sehen Sie sofort, wie viel vom Urlaubsgeld netto bleibt.
Netto-Urlaubsgeld (EUR)
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Brutto-Urlaubsgeld
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SV-Abzug (17,07 %)
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Lohnsteuer (6 %)
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Effektive Belastung
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Ihre Aufschlüsselung
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Wie die Besteuerung des Urlaubsgelds funktioniert
Das Urlaubsgeld als 13. Monatslohn unterliegt in Oesterreich der Sonderzahlungsbesteuerung nach Paragraf 67 EStG. Der Ablauf ist dreistufig: Zuerst wird die Sozialversicherung von 17,07 Prozent abgezogen, dann der gesetzliche Freibetrag von 620 Euro, und erst auf den verbleibenden Betrag wird der begienstigte Steuersatz angewendet. Dieser Steuersatz betraegt 6 Prozent fuer den Grossteil der Angestellten und liegt damit weit unter dem progressiven Tarif, der auf laufende Bezuege zutrifft.
Rechenbeispiel: Urlaubsgeld 3.500 Euro brutto
Bei einem Urlaubsgeld von 3.500 Euro werden zuerst 597,45 Euro SV (17,07 Prozent) abgezogen. Der Freibetrag von 620 Euro reduziert die Bemessungsgrundlage weiter auf 2.282,55 Euro. Auf diesen Betrag fallen 136,95 Euro Lohnsteuer (6 Prozent) an. Das Netto-Urlaubsgeld betraegt damit rund 2.765,60 Euro. Ein identisches laufendes Monatsgehalt wuerde nach progressiver Besteuerung nur etwa 2.450 Euro netto ergeben.
SV-Grenze bei Sonderzahlungen
Die Sozialversicherung auf Sonderzahlungen ist nach oben begrenzt. Die halbe jaehrliche Hoechstbeitragsgrundlage liegt bei 6.450 Euro pro Sonderzahlung. Wer ein Urlaubsgeld von mehr als 6.450 Euro erhaelt, zahlt SV nur auf diesen Hoechstbetrag. Betraege darueber sind SV-frei, was bei hohen Sonderleistungen einen weiteren Vorteil gegenueber laufenden Bezuegen darstellt.
Urlaubsgeld bei Teilzeit und jaehrlichem Ausgleich
Auch Teilzeitkraefte erhalten das Urlaubsgeld auf Basis ihres vereinbarten Monatsbruttos. Da die begienstigte Besteuerung unabhaengig von der Arbeitszeit gilt, profitieren alle unselbststaendigen Erwerbstaetigen von der 6-Prozent-Regelung. Beim jaehrlichen Ausgleich (Lohnsteuerausgleich) wird die Sonderzahlung separat beruecksichtigt und nicht mit den laufenden Bezuegen zusammengerechnet, was eine nachtraegliche Rueckzahlung unwahrscheinlich macht.