Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag: Diese vier Leistungen stehen Eltern in Oesterreich zu. Der Rechner fasst alle Vorteile fuer Ihr konkretes Familienbild zusammen.
Gesamte Kinderbeihilfen (EUR/Jahr)
-
Familienbeihilfe (Jahr)
-
Kinderabsetzbetrag (Jahr)
-
Familienbonus Plus max.
-
Kindermehrbetrag max.
-
Ihre Aufschluesselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
|---|
Was ist der Kinderabsetzbetrag in Oesterreich?
Der Kinderabsetzbetrag ist ein monatlicher Geldbetrag von EUR 67,80 pro Kind, der automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Anders als der Familienbonus Plus handelt es sich dabei nicht um einen Steuerabsetzbetrag, sondern um eine direkte Auszahlung vom Staat an die Eltern. Der Anspruch besteht fuer alle Kinder, fuer die Familienbeihilfe bezogen wird, also grundsaetzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und in bestimmten Ausbildungssituationen bis 24 Jahre.
Familienbeihilfe nach Alter: So staffelt sich der Betrag
Die Familienbeihilfe 2025 wird nach dem Alter des Kindes gestaffelt ausgezahlt. Fuer Kinder von 0 bis 2 Jahren betraegt sie EUR 134,50 pro Monat. Ab dem dritten Geburtstag steigt sie auf EUR 145,50, ab dem zehnten auf EUR 166,70 und ab dem 19. Lebensjahr auf EUR 186,90 pro Monat, sofern das Kind noch in Ausbildung ist. Zusaetzlich erhalten Eltern von drei oder mehr Kindern einen Geschwisterzuschlag. Dieser Rechner zeigt die Grundbetraege ohne Geschwisterzuschlag.
Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag: Der Steuereffekt
Neben den ausgezahlten Betraegen koennen Eltern auch den Familienbonus Plus von EUR 2.000 pro Kind unter 18 Jahren direkt von der Einkommensteuer abziehen. Fuer Eltern mit geringem Einkommen, deren Steuerschuld unter dem moeglichen Bonus liegt, gibt es den Kindermehrbetrag von EUR 1.200 pro Kind und Jahr. Beide Leistungen ergaenzen die Familienbeihilfe und machen das oesterreichische Kinderleistungssystem zu einem der umfassendsten in Europa.
Wie beantrage ich Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag?
Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag muessen beim Finanzamt beantragt werden. Das geht am einfachsten ueber FinanzOnline oder mit dem Formular Beih 1. Nach der Bewilligung wird der Betrag jeden Monat automatisch auf das angegebene Bankkonto ueberwiesen. Bei einer Aenderung der Lebensumstaende, zum Beispiel einem Umzug oder einer Aenderung des Ausbildungsstatus des Kindes, muss das Finanzamt informiert werden. Fuer den Familienbonus Plus und den Kindermehrbetrag ist eine gesonderte Beantragung ueber die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuerklaerung erforderlich.