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Familienbonus-Plus-Rechner Oesterreich 2025

Berechnen Sie den Familienbonus Plus 2025 in Oesterreich. EUR 2000 pro Kind bis 18 Jahre als Steuerabsetzbetrag. Halber Anspruch bei Aufteilung und Steuerersparnis.

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Der Familienbonus Plus ist ein direkter Absetzbetrag von der Einkommensteuer. Er reduziert nicht die Bemessungsgrundlage, sondern die Steuer selbst, was ihn besonders wirksam macht.

Kinder ab 18: nur wenn Familienbeihilfe bezogen wird. Zu versteuerndes Einkommen nach Sozialversicherung und Werbungskosten.

Familienbonus Plus gesamt (EUR/Jahr)

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Bonus Kinder unter 18

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Bonus Kinder ueber 18

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Ihr Anteil

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Steuer nach Abzug

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Ihre Aufschluesselung

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PositionBetrag

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus wurde 2019 eingefuehrt und ist ein Absetzbetrag, der direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen wird. Das unterscheidet ihn von einem Freibetrag, der nur die Bemessungsgrundlage mindert. EUR 2.000 weniger Einkommensteuer entsprechen fuer eine Person in der 40-Prozent-Stufe rund EUR 5.000 weniger Bemessungsgrundlage. Der Bonus gilt fuer Kinder, fuer die Familienbeihilfe bezogen wird, also fuer alle Kinder bis 18 Jahre und fuer Kinder in Ausbildung bis maximal 24 Jahre.

Rechenbeispiel: Ein Kind unter 18 Jahren, Einkommen EUR 40.000

Bei einem zu versteuernden Einkommen von EUR 40.000 betraegt die tarifliche Einkommensteuer nach Paragraf 33 EStG rund EUR 9.594. Der Familienbonus Plus von EUR 2.000 fuer ein Kind unter 18 Jahren wird davon direkt abgezogen. Die verbleibende Steuerschuld betraegt rund EUR 7.594. Der tatsaechliche Bonus ist voll wirksam, weil er unter der Steuerschuld liegt. Teilen sich zwei Elternteile den Bonus, bekommt jeder EUR 1.000 und spart damit exakt EUR 1.000 Steuern.

Aufteilung zwischen den Elternteilen

Grundsaetzlich kann jeder Elternteil, der fuer ein Kind Familienbeihilfe bezieht oder Unterhalt zahlt, den Familienbonus Plus geltend machen. Bei gemeinsamen Haushalten entscheiden die Eltern selbst, ob ein Elternteil den vollen Betrag nimmt oder jeder die Haelfte. Die Aufteilung wird in der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuerklaerung beantragt. Eine Aufteilung 75/25 ist nicht vorgesehen, nur 100/0 oder 50/50.

Niedrige Einkommen und Negativsteuer

Wer wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlt, profitiert vom Familienbonus Plus eingeschraenkt. Der Absetzbetrag kann die Steuer auf null senken, wird aber nicht darueber hinaus ausbezahlt. Fuer Personen mit sehr geringem Einkommen gibt es jedoch eine Negativsteuer von bis zu EUR 550 pro Jahr, die ueber die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt zurueckgefordert werden kann. Diese ist im Rechner nicht enthalten, da sie eine separate Antragstellung erfordert.

Frequently asked questions

Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2025 pro Kind?
Fuer Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr betraegt der Familienbonus Plus 2025 EUR 2.000 pro Kind und Jahr. Fuer Kinder ab 18 Jahren, die sich in Ausbildung befinden und fuer die Familienbeihilfe bezogen wird, betraegt der Absetzbetrag EUR 700 pro Kind und Jahr. Der Bonus wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen, nicht von der Bemessungsgrundlage.
Kann der Familienbonus Plus zwischen zwei Elternteilen aufgeteilt werden?
Ja. Der Familienbonus Plus kann zwischen beiden Elternteilen gleichmaessig aufgeteilt werden. Jeder Elternteil bekommt dann die Haelfte, also EUR 1.000 pro Kind unter 18 Jahren oder EUR 350 pro Kind ab 18 Jahren. Die Aufteilung laesst sich in der Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Eine andere Aufteilung als 50/50 ist grundsaetzlich nicht vorgesehen, sofern kein Unterhaltszahler den vollen Betrag beansprucht.
Was passiert, wenn der Familienbonus Plus die Steuerschuld uebersteigt?
Der Familienbonus Plus kann die Einkommensteuer auf null reduzieren, wird aber nicht als Negativsteuer ausbezahlt. Liegt die Steuerschuld unter dem moeglichen Bonus, wird nur der tatsaechlich berechnete Steuerbetrag abgesetzt. Fuer sehr geringe Einkommen sieht das Gesetz allerdings eine Negativsteuer bis EUR 550 pro Jahr vor, die ueber die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann.
Wann hat man Anspruch auf den Familienbonus Plus fuer Kinder ab 18 Jahren?
Fuer Kinder ab 18 Jahren besteht der Anspruch auf den reduzierten Familienbonus Plus von EUR 700, solange fuer das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Kind noch in schulischer oder universitaerer Ausbildung ist oder eine Berufsausbildung absolviert. Die Familienbeihilfe wird bis maximal zum vollendeten 24. Lebensjahr gewaehrt, unter bestimmten Voraussetzungen bis 25 Jahre.

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