Der Familienbonus Plus ist ein direkter Absetzbetrag von der Einkommensteuer. Er reduziert nicht die Bemessungsgrundlage, sondern die Steuer selbst, was ihn besonders wirksam macht.
Familienbonus Plus gesamt (EUR/Jahr)
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Bonus Kinder unter 18
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Bonus Kinder ueber 18
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Ihr Anteil
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Steuer nach Abzug
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Ihre Aufschluesselung
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Was ist der Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus wurde 2019 eingefuehrt und ist ein Absetzbetrag, der direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen wird. Das unterscheidet ihn von einem Freibetrag, der nur die Bemessungsgrundlage mindert. EUR 2.000 weniger Einkommensteuer entsprechen fuer eine Person in der 40-Prozent-Stufe rund EUR 5.000 weniger Bemessungsgrundlage. Der Bonus gilt fuer Kinder, fuer die Familienbeihilfe bezogen wird, also fuer alle Kinder bis 18 Jahre und fuer Kinder in Ausbildung bis maximal 24 Jahre.
Rechenbeispiel: Ein Kind unter 18 Jahren, Einkommen EUR 40.000
Bei einem zu versteuernden Einkommen von EUR 40.000 betraegt die tarifliche Einkommensteuer nach Paragraf 33 EStG rund EUR 9.594. Der Familienbonus Plus von EUR 2.000 fuer ein Kind unter 18 Jahren wird davon direkt abgezogen. Die verbleibende Steuerschuld betraegt rund EUR 7.594. Der tatsaechliche Bonus ist voll wirksam, weil er unter der Steuerschuld liegt. Teilen sich zwei Elternteile den Bonus, bekommt jeder EUR 1.000 und spart damit exakt EUR 1.000 Steuern.
Aufteilung zwischen den Elternteilen
Grundsaetzlich kann jeder Elternteil, der fuer ein Kind Familienbeihilfe bezieht oder Unterhalt zahlt, den Familienbonus Plus geltend machen. Bei gemeinsamen Haushalten entscheiden die Eltern selbst, ob ein Elternteil den vollen Betrag nimmt oder jeder die Haelfte. Die Aufteilung wird in der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuerklaerung beantragt. Eine Aufteilung 75/25 ist nicht vorgesehen, nur 100/0 oder 50/50.
Niedrige Einkommen und Negativsteuer
Wer wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlt, profitiert vom Familienbonus Plus eingeschraenkt. Der Absetzbetrag kann die Steuer auf null senken, wird aber nicht darueber hinaus ausbezahlt. Fuer Personen mit sehr geringem Einkommen gibt es jedoch eine Negativsteuer von bis zu EUR 550 pro Jahr, die ueber die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt zurueckgefordert werden kann. Diese ist im Rechner nicht enthalten, da sie eine separate Antragstellung erfordert.