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Erbschaft und Schenkung Rechner Oesterreich 2025

Oesterreich hat keine Erbschaftsteuer. Berechnen Sie Meldepflicht, Grunderwerbsteuer bei Immobilienuebertragung und Stiftungseingangssteuer 2025.

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Oesterreich erhebt seit 2008 keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer mehr. Dennoch gibt es Meldepflichten nach dem Schenkungsmeldegesetz und bei Immobilienuebertragungen faellt Grunderwerbsteuer an. Geben Sie den Schenkungswert und die Art der Zuwendung ein, um Meldepflicht und etwaige Steuern zu berechnen.

Nahe Angehoerige: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere laut Paragraph 26a BAO.

Massgeblich ist der Grundstueckswert gemaess Immobilienbewertungsverordnung, nicht der Kaufpreis.

Hinweis: Vereinfachtes Modell. Keine Beruecksichtigung von Belastungen, Niessbrauch oder sonstigen Abzuegen. Kein Ersatz fuer steuerliche Beratung.

Steuer und Gebuehr auf Uebertragung (EUR)

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Schenkungswert

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Grunderwerbsteuer (nur Immobilien)

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Meldepflicht

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Meldegrenze

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Ihre Aufschluesselung

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PositionBetrag

Keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer in Oesterreich seit 2008

Oesterreich hat die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer mit 1. August 2008 abgeschafft. Hintergrund war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das die bisherige Einheitswertbasis fuer verfassungswidrig erklaerte. Der Gesetzgeber entschied sich daraufhin fuer die vollstaendige Abschaffung. Seitdem sind Erbschaften und Schenkungen in Oesterreich grundsaetzlich steuerfrei, unabhaengig von Verwandtschaftsgrad und Vermoegenshoehe.

Meldepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz

Auch ohne Steuer gibt es eine Anzeigepflicht fuer groessere Schenkungen. Schenkungen unter nahen Angehoerigen, deren Gesamtwert innerhalb von fuenf Jahren 50.000 Euro uebersteigt, muessen dem Finanzamt gemeldet werden. Bei Schenkungen an andere Personen liegt die Grenze bei 15.000 Euro innerhalb eines Jahres. Die Meldung hat innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung zu erfolgen. Bei Versaumnissen drohen Geldstrafen.

Grunderwerbsteuer bei Immobilienschenkungen

Wer eine Immobilie verschenkt, zahlt Grunderwerbsteuer. Bei Schenkungen unter nahen Angehoerigen betraegt der Steuersatz 0,5 Prozent des Grundstueckswerts. Bei sonstigen Personen faellt der regulaere Satz von 3,5 Prozent an. Bemessungsgrundlage ist der Grundstueckswert gemaess Immobilienbewertungsverordnung, der haeufig unter dem Marktpreis liegt. Zusaetzlich fallen Eintragungsgebuehren im Grundbuch von 1,1 Prozent an, die im Rechner nicht beruecksichtigt sind.

Stiftungseingangssteuer bei Zuwendungen an Privatstiftungen

Wer Vermoegen auf eine Privatstiftung uebertraegt, zahlt Stiftungseingangssteuer von 2,5 Prozent auf den Wert der Zuwendung. Diese Steuer gilt fuer alle Vermoegenswerte, also Geld, Wertpapiere, Immobilien und Beteiligungen gleichermassen. Sie ersetzt fuer Stiftungszuwendungen die fruehere Schenkungsteuer und ist unabhaengig vom Verwandtschaftsgrad des Stifters. Die Stiftungseingangssteuer ist im Rechner separat ausgewiesen, wenn die Option Stiftung gewaehlt wird.

Frequently asked questions

Gibt es in Oesterreich eine Erbschaftsteuer?
Nein. Oesterreich hat Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer mit 1. August 2008 abgeschafft. Schenkungen und Erbschaften sind seitdem grundsaetzlich steuerfrei. Es gibt jedoch eine Meldepflicht fuer groessere Schenkungen sowie Grunderwerbsteuer bei der Uebertragung von Immobilien.
Wann besteht Meldepflicht bei Schenkungen in Oesterreich?
Schenkungen an nahe Angehoerige muessen gemeldet werden, wenn der Wert innerhalb von 5 Jahren 50.000 Euro uebersteigt. Schenkungen an sonstige Personen sind meldepflichtig, wenn der Wert innerhalb eines Jahres 15.000 Euro uebersteigt. Die Meldung muss innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt erfolgen.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei Immobilienschenkungen?
Bei der Schenkung einer Immobilie an nahe Angehoerige betraegt die Grunderwerbsteuer 0,5 Prozent des Grundstueckswerts. Bei Schenkungen an sonstige Personen faellt der regulaere Steuersatz von 3,5 Prozent an. Bemessungsgrundlage ist der Grundstueckswert gemaess Immobilienbewertungsverordnung.
Was ist die Stiftungseingangssteuer?
Wer Vermoegen auf eine Privatstiftung uebertraegt, zahlt Stiftungseingangssteuer von 2,5 Prozent auf den Wert des uebertragenen Vermoegenswertes. Bei Immobilien, Kapitalvermoegen und anderen Werten gilt derselbe Satz. Die Stiftungseingangssteuer ersetzt die fruehre Schenkungsteuer fuer Stiftungszuwendungen.

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