Aktiengewinn nach oesterreichischer Kapitalertragsteuer berechnen. Kaufpreis, Verkaufspreis und Transaktionskosten eingeben, KESt 27,5 Prozent, Nettoveraeusserungsgewinn und CAGR netto sofort ablesen. Keine Haltezeit-Ausnahme in Oesterreich.
Nettogewinn nach KESt
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Rohgewinn
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KESt 27,5 Prozent
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Nettoveraeusserungsgewinn
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CAGR netto p.a.
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Ihre Aufschluesselung
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KESt auf Kursgewinne in Oesterreich
In Oesterreich unterliegen Gewinne aus der Veraeusserung von Aktien und anderen Wertpapieren der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent. Im Unterschied zu Deutschland gibt es keine Spekulationsfrist oder Haltezeit-Ausnahme: jeder realisierte Kursgewinn ist steuerpflichtig, unabhaengig davon, ob die Aktie ein Jahr oder zehn Jahre gehalten wurde. Oesterreichische Depotbanken berechnen und fuehren die KESt automatisch ab, womit die Steuer endbesteuert ist.
Rohgewinn, KESt und Nettoveraeusserungsgewinn
Der Rohgewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzueglich Kaufpreis und Transaktionskosten. Auf einen positiven Rohgewinn werden 27,5 Prozent KESt faellig. Der verbleibende Betrag ist der Nettoveraeusserungsgewinn, also das, was nach Steuer tatsaechlich im Depot verbleibt. Bei Verlust entfaellt die KESt, und der Verlust kann depotintern mit anderen Gewinnen des Jahres verrechnet werden.
Rendite und CAGR netto berechnen
Die Bruttorendite zeigt den prozentualen Kursgewinn vor Steuern, die Nettorendite den tatsaechlichen Gewinn nach KESt bezogen auf den Kaufpreis. Der CAGR netto (Compound Annual Growth Rate) annualisiert die Nettorendite ueber die Haltezeit und ermoeglicht den Vergleich von Investitionen mit unterschiedlichen Haltedauern. Laengere Haltezeiten erhoehen den CAGR, weil die Steuerbelastung auf mehr Jahre verteilt wird.
Verlustausgleich und Steueroptimierung
Oesterreichische Depotbanken fuehren seit 2012 einen automatischen depot-internen Verlustausgleich durch: realisierte Verluste aus Wertpapierverkauf werden mit Kursgewinnen und Dividenden desselben Jahres verrechnet, bevor KESt abgezogen wird. Ein depotuebergreifender Verlustausgleich kann ueber die Einkommensteuererklaraerung beantragt werden. Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist bei privaten Anlegern nicht moeglich, weshalb Verluste strategisch im selben Kalenderjahr realisiert werden sollten.