Erhalten Sie die staatliche Arbeitnehmersparzulage auf Ihre vermoegenswirksamen Leistungen? Geben Sie Ihre jaehrlichen VWL-Betraege und Ihr zu versteuerndes Einkommen ein.
Arbeitnehmersparzulage gesamt pro Jahr
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Zulage Bausparen
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Zulage Fondssparen
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Ihre Aufschlüsselung
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Rechenbeispiel: 470 EUR Bausparen, 400 EUR Fondssparen, 35.000 EUR Einkommen
Bei 470 EUR VWL in einen Bausparvertrag und 400 EUR VWL in Fondssparen sowie einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 EUR (ledig) ergibt sich folgende Foerderung: Die Arbeitnehmersparzulage betraegt 9 Prozent auf Bausparen gleich 42,30 € und 20 Prozent auf Fonds gleich 80,00 €, zusammen 122,30 € im Jahr. Das zu versteuernde Einkommen liegt unter der Grenze von 40.000 EUR fuer Ledige, sodass die volle Zulage gewaehrt wird.
Foerdersaetze und Hoechstbetraege
- Bausparvertrag: 9 Prozent Zulage auf maximal 470 EUR VWL pro Jahr, hoechstens 42,30 EUR
- Fondssparplan: 20 Prozent Zulage auf maximal 400 EUR VWL pro Jahr, hoechstens 80,00 EUR
- Maximale Gesamtzulage: 122,30 EUR pro Jahr bei Ausschoepfung beider Vertragsarten
- Einkommensgrenze fuer Ledige: 40.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
- Einkommensgrenze fuer Verheiratete: 80.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
Nur foerderfaehige Vertraege zaehlen
Nicht jeder Sparvertrag berechtigt zur Arbeitnehmersparzulage. Beim Bausparen sind Bausparvertraege nach dem Bausparkassengesetz foerderfaehig. Beim Fondssparen muessen es Aktienfonds oder Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 60 Prozent sein (VL-foerderfaehige Fonds, auch als Beteiligungsfonds bezeichnet). Banksparbuecher und klassische Festgeldkonten zaehlen nicht.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner verwendet die verifizierten Foerderwerte aus der Datenbank dieser Website. Zuerst wird geprueft, ob das zu versteuernde Einkommen unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegt. Ist die Grenze ueberschritten, entfaellt die Zulage vollstaendig. Andernfalls wird die Zulage auf die foerderfaehigen Betraege berechnet: 9 Prozent auf den Bausparanteil (begrenzt auf 470 EUR) und 20 Prozent auf den Fondsanteil (begrenzt auf 400 EUR).
Die Zulage wird nach Ablauf des Sparjahres beim Finanzamt beantragt und direkt auf den Sparvertrag gutgeschrieben. Es gibt keine unterjahrige Auszahlung. Arbeitnehmer beantragen die Zulage ueber ihre Einkommensteuererklaerung oder direkt ueber den Anbieter des Sparvertrags.