Wie viel Zulagen bekommen Sie vom Staat, und wie viel müssen Sie selbst in Ihren Riester-Vertrag einzahlen? Geben Sie Ihr Vorjahreseinkommen und die Anzahl Ihrer Kinder ein.
Mindesteigenbeitrag pro Jahr
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Grundzulage
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Kinderzulage
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Gesamtzulage
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Gesamtbeitrag in den Vertrag
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Ihre Aufschlüsselung
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Rechenbeispiel: 40.000 EUR Einkommen, 2 Kinder (ab 2008)
Bei 40.000 EUR rentenversicherungspflichtigem Vorjahreseinkommen und zwei Kindern, die ab 2008 geboren wurden, ergibt sich folgende Förderung: Die Grundzulage beträgt 175 EUR, die Kinderzulage 2 mal 300 EUR gleich 600 EUR. Die Gesamtzulage liegt damit bei 775 EUR. Vier Prozent von 40.000 EUR sind 1.600 EUR. Abzüglich der Zulagen von 775 EUR ergibt sich ein Mindesteigenbeitrag von 825 EUR im Jahr, also rund 69 EUR im Monat. In den Riester-Vertrag fließen insgesamt 1.600 EUR. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 EUR, der Sockelbetrag bei 60 EUR.
Zulagen im Überblick
- Grundzulage: 175 EUR pro Jahr für jeden förderberechtigten Sparer
- Kinderzulage ab 2008: 300 EUR pro Kind und Jahr (für kindergeldberechtigte Kinder, geboren ab dem 1. Januar 2008)
- Kinderzulage vor 2008: 185 EUR pro Kind und Jahr (für kindergeldberechtigte Kinder, geboren vor 2008)
- Höchstbetrag für geförderte Einzahlungen: 2.100 EUR pro Jahr inklusive aller Zulagen
- Sockelbetrag: mindestens 60 EUR Eigenbeitrag, auch bei sehr niedrigem Einkommen
Volle Zulage nur bei Mindesteigenbeitrag
Die volle staatliche Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, abzüglich der Zulagen, mindestens aber den Sockelbetrag von 60 EUR. Zahlen Sie weniger ein, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Das Riester-Konto erhält die Zulagen direkt vom Finanzamt gutgeschrieben, sodass der tatsächliche Eigenaufwand dem Mindesteigenbeitrag entspricht.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner verwendet die verifizierten Förderwerte aus der Datenbank dieser Website. Grundzulage und Kinderzulage werden nach Anzahl und Geburtsjahr der Kinder addiert. Der Mindesteigenbeitrag ergibt sich aus vier Prozent des Vorjahreseinkommens, begrenzt auf den Höchstbetrag von 2.100 EUR, abzüglich der Gesamtzulage, mindestens jedoch 60 EUR. Der Gesamtbeitrag ist die Summe aus Mindesteigenbeitrag und Gesamtzulage.
Der Rechner berücksichtigt ausschließlich die Zulageförderung nach dem Altersvorsorgezulagenrecht. Der zusätzliche Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG, der sich bei höheren Grenzsteuersätzen lohnen kann, wird hier nicht berechnet. Für eine vollständige Steueroptimierung empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder die Nutzung der amtlichen Riester-Förderprüfung Ihres Anbieters.