Wie hoch ist Ihr Krankengeld? Geben Sie Ihr Brutto- und Nettogehalt ein. Der Rechner ermittelt das Brutto-Krankengeld nach den Regeln des SGB V 2025.
Brutto-Krankengeld pro Monat
—
Tagessatz (Monat / 30)
—
Gesetzlicher Hoechstbetrag 2025
—
Your breakdown
Updates live as you type| Position | Betrag |
|---|
Rechenbeispiel: 3.000 EUR brutto, 2.000 EUR netto
Bei 3.000 EUR brutto und 2.000 EUR netto sind 70 % vom Brutto = 2.100 EUR, aber hoechstens 90 % vom Netto = 1.800 EUR. Es gilt der niedrigere Wert: 1.800,00 € EUR Brutto-Krankengeld im Monat. Der gesetzliche Hoechstbetrag liegt 2025 bei 3.858,90 € EUR im Monat. Vom Brutto-Krankengeld gehen noch Beitraege zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Der Tagessatz im Beispiel betraegt 60,00 € EUR (= 1.800,00 € EUR geteilt durch 30).
Die zwei Berechnungsregeln im Ueberblick
- 70 Prozent des regelmaessigen Bruttoentgelts (Brutto-Krankengeld-Grundbetrag)
- Hoechstens 90 Prozent des Nettoentgelts (Netto-Begrenzung, schutzt vor Ueberfoerderung)
- Zusaetzlich gedeckelt auf den jaehrlich festgelegten gesetzlichen Hoechstbetrag
Brutto-Krankengeld ist nicht gleich Auszahlung
Das hier berechnete Brutto-Krankengeld ist der Ausgangsbetrag, den die Krankenkasse ansetzt. Davon werden noch Beitraege zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Beitraege zur Krankenversicherung fallen hingegen nicht an, da Krankengeld nicht beitragspflichtig zur GKV ist. Das tatsaechliche Netto-Krankengeld liegt daher etwas unterhalb des hier ausgewiesenen Betrags.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner wendet die gesetzlichen Berechnungsregeln des SGB V an: Er bildet zunaechst 70 Prozent des eingegebenen Bruttogehalts und dann 90 Prozent des Nettogehalts. Der kleinere der beiden Werte ist das vorlaeufige Brutto-Krankengeld. Abschliessend wird geprueft, ob dieser Betrag den gesetzlichen Hoechstbetrag ueberschreitet. Wenn ja, gilt der Hoechstbetrag. Die Berechnung erfolgt vollstaendig im Browser, es werden keine Daten uebertragen.
Eingabe und Ausgabe beziehen sich auf den Kalendermonat. Der Tagessatz wird durch Division durch 30 ermittelt, entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Konvention. Fuer individuelle Auskuenfte zu Krankengeld, Anspruchsdauer oder Sonderregelungen empfiehlt sich die Beratung durch die zustaendige Krankenkasse oder einen Sozialrechtsanwalt.